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Politik national

Diskussion um neue Düngemittelverordnung

am Montag, 08.10.2012 - 12:13 (Jetzt kommentieren)

Mit Blick auf die anstehenden Beratungen der Neufassung der Düngemittelverordnung durch den Agrarausschuss des Bundesrates äußer sich Politik und Verbände kritisch zu den Plänen.

Gegen eine rasche Novelle der Düngeverordnung hat sich die hessische Landwirtschaftsministerin Lucia Puttrich ausgesprochen. "Ich sehe keine Notwendigkeit, die Düngeverordnung kurzfristig noch in diesem Jahr erheblich zu verschärfen, um Ländern wie Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein auch zukünftig eine höhere Stickstoffdüngung zu ermöglichen, die über die im EU-Recht geregelte Höchstmenge hinausgeht", sagte die CDU-Politikerin vergangene Woche in Wiesbaden.

Pauschale Verpfichtungen sind keine sachgerechte Lösung

Ihren Angaben zufolge fordert die EU eine ganze Reihe von Verschärfungen für die Verlängerung der Ausnahme bei der Stickstoffdüngung, wie erste Gespräche von Bund und Ländern mit der Europäischen Kommission gezeigt hätten. Hierzu gehörten insbesondere eine Verlängerung der Lagerdauer für Gülle, verlängerte Sperrfristen für die Ausbringung von Gülle oder auch eine bessere Ausbringungstechnik. Puttrich: "Dies mögen zwar alles Maßnahmen sein, die bei erhöhten Nitratbelastungen im Grundwasser zu erwägen sind. Solche Maßnahmen sind aber gründlich zu prüfen, auch im Hinblick auf ihre Not- wendigkeit und Verhältnismäßigkeit.
 
Eine schnelle Novellierung, die zu einer pauschalen Verpflichtung für alle hessischen Landwirte unabhängig von der Belastungssituation vor Ort führe, sei daher keine sachgerechte Lösung. Nicht zuletzt würden hessische Landwirte von der Möglichkeit der Gestattung einer höheren Düngemenge nicht profitieren, da bislang in Hessen kein fachlicher Bedarf für derartige Stickstoffgaben bestanden habe und derzeit auch nicht zu erwarten sei.
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Bauernverbande Schleswig-Holstein warnt vor mehr Bürokratie

Stellung zur Neufassung der Düngemittelverordnung bezog auch der Bauernverband Schleswig-Holstein und warnte vor noch mehr Bürokratie. In dieser Verordnung werde zusätzlich zur Verbringensverordnung eine weitere Dokumentation vorgeschrieben, was zu unnötigem Mehraufwand führe, beklagte der Landesbauernverband vergangene Woche in Rendsburg. Er schlug vor, die Bestimmungen aneinander anzupassen.
 
Der Änderungsvorschlag des Landes Mecklenburg-Vorpommern zum geltenden § 5 Absatz 4 der Düngemittelverordnung solle der Klarstellung dienen. Er würde aus Sicht des Bauernverbandes Schleswig-Holstein aber stattdessen zu einer - ungewollten - Verschärfung der bisherigen Ausnahmeregelung führen, da dann nicht mehr alle eigenverwendeten Wirtschaftsdünger freigestellt wären, sondern nur solche in gemeinsam genutzten Güllebehältern. Aus diesem Grund plädierte Verbandspräsident Werner Schwarz in einem Schreiben an den Kieler Landwirtschaftsminister Robert Habeck für die Beibehaltung der bisherigen Regelung.

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