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Politik national

Düngeverordnung: Länder erhalten mehr Spielraum

am Montag, 08.12.2014 - 12:50 (Jetzt kommentieren)

Bei den Verhandlungen um die Düngeverordnung scheint es voranzugehen. Um die Zustimmung des Bundesrates zu erhalten, bietet der Bund den Ländern die Möglichkeit zur strengeren Regelung im Düngerecht an.

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In dem seit Monaten andauernden Hickhack um die Novelle der Düngeverordnung zeichnet sich eine Einigung ab. Wie vergangene Woche in Berlin zu erfahren war, soll eine Paketlösung mit der ebenfalls strittigen Anlagenverordnung den Durchbruch bringen. Der Bund will die Zustimmung des Bundesrats zur Düngeverordnung mit einer Länderöffnungsklausel ermöglichen. Ein Entwurf für eine Novelle der Düngeverordnung soll noch vor Weihnachten der EU-Kommission übermittelt werden.

Anforderungen sollen nur für neue JGS-Anlagen gelten

"Ohne Länderöffnungsklausel gibt es keine Einigung", verlautet aus den Reihen der grün geführten Länderministerien. Nur mit einer solchen Klausel, die den Ländern abweichende Regelungen im Düngerecht ermöglicht, sei man bereit, eine Neufassung der Düngeverordnung mitzutragen. Allerdings soll der Spielraum für eigene Ländervorgaben eng gefasst und an konkrete Vorgaben geknüpft werden. Im Gegenzug sollen die Länder den Forderungen nach Bestandsschutz für vorhandene Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle und Sickersaft (JGS) nachgeben. Die mit der Aufnahme der JGS-Anlagen in die Anlagenverordnung verbundenen, bundesweit geltenden Anforderungen sollen damit nur für Neuanlagen gelten. Eine verpflichtende Einführung einer Hoftorbilanz solle bis auf weiteres nicht kommen.

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