"Ohne Länderöffnungsklausel gibt es keine Einigung", verlautet aus den Reihen der grün geführten Länderministerien. Nur mit einer solchen Klausel, die den Ländern abweichende Regelungen im Düngerecht ermöglicht, sei man bereit, eine Neufassung der Düngeverordnung mitzutragen. Allerdings soll der Spielraum für eigene Ländervorgaben eng gefasst und an konkrete Vorgaben geknüpft werden. Im Gegenzug sollen die Länder den Forderungen nach Bestandsschutz für vorhandene Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle und Sickersaft (JGS) nachgeben. Die mit der Aufnahme der
JGS-Anlagen in die Anlagenverordnung verbundenen, bundesweit geltenden Anforderungen sollen damit nur für Neuanlagen gelten. Eine verpflichtende Einführung einer
Hoftorbilanz solle bis auf weiteres nicht kommen.
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