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Düngeverordnung: Ministerien einigen sich auf Entwurf

am Freitag, 19.12.2014 - 15:18 (Jetzt kommentieren)

Berlin - Gestern verabschiedete das Ministerium den lange erwarteten Entwurf der neuen
Düngeverordnung. Wie erwartet sieht er eine Länderöffnungs-Klausel sowie längere Sperrfristen bei der Düngung und die Einführung einer Hoftorbilanz vor.

Das Bundeslandwirtschafts- und das Bundesumweltministerium haben sich nun endlich auf einen Entwurf zur Novelle der Düngeverordnung geeinigt. Wie erwartet sieht der Entwurf Länderöffnungsklauseln und verlängerte Sperrfristen vor. Länder in Gebieten mit mehr als 50 Milligramm Nitrat je Liter Grundwasser sollen zukünftig die zusätzliche Nachdüngung auf 10 Prozent des ermittelten Düngebedarfs begrenzen können.
 
Das Fassungsvermögen von Güllelager soll von bisher sechs auf sieben Monate angehoben, die Sperrzeit für die Stickstoffdüngung im Gemüsebau um vier Wochen verlängert werden. Für die Ausnahme kleiner Betriebe von der Düngebedarfsermittlung und vom Nährstoffvergleich sollen die Grenzwerte auf die bislang geltenden Werte abgesenkt werden können.
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Sperrfristen verlängern

Wie bereits bekannt, werden die Sperrfristen verlängert. Das Ausbringungsverbot für stickstoffhaltigen Dünger auf Ackerland soll vom 1. Oktober bis zum 31. Januar gelten. Auch für Festmist soll eine Sperrfrist eingeführt werden. Diese soll vom 15. November bis 31. Januar gelten. Die Länder haben für die Festlegung des Beginns der Sperrfrist einen Spielraum von vier Wochen. Die Gesamtdauer muss jedoch eingehalten werden.

Phosphatdüngung begrenzen

Neu ist das Vorhaben die Phosphatdüngung stärker zu begrenzen. Ab 2018 soll in Böden, die sehr hoch mit Phosphor versorgt sind, die Phosphatdüngung auf die Hälfte der Nährstoffabfuhr begrenzt werden. Außerdem soll eine Bilanzierung Nährstoffzufuhr und -abfuhr für den Gesamtbetrieb angestrebt werden. Als Termin für die Einführung einer solchen Hoftorbilanz wird der 1. Januar 2018 genannt. Die Regelung soll zunächst nur für Betriebe mit mehr als 2.000 Mastschweineplätzen und 3 Großvieheinheiten (GV) je Hektar gelten.

Schmidt: "Guter Kompromiss"

Der Kompromiss, der nach langen Verhandlungen mit den weiteren beteiligten Ressorts nun gefunden worden sei, sei "austariert" und werde den vielfältigen Agrarstrukturen in Deutschland gerecht, sagte Agrarminister Christian Schmidt. "Wir haben uns dafür eingesetzt, dass es auch in Zukunft standortgerechte Lösungen gibt." Er verwies darauf, dass sich die Nitratwerte im Grundwasser nur langsam ändern und es daher einige Jahre dauern werde, bis sich die neuen Maßnahmen messbar auf das Grundwasser auswirken. Er kündigt auch ein erweitertes Messstellennetz für die Zukunft an, um noch genauere Werte zu erhalten und vergleichen zu können.
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