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Schatzsucher

Was dürfen Sondengänger auf dem Acker? So ist die Rechtslage

Sondengänger
am Montag, 27.03.2023 - 13:32 (6 Kommentare)

Das Suchen nach Artefakten im Boden wird immer beliebter. Dabei sind manche Sondengänger recht unbekümmert auf Äckern und Grünland unterwegs. Wie ist die Rechtslage?

Es ist der feuchte Traum jedes Sondengängers: Im Februar entdeckte ein Mann auf einer Wiese bei der historischen Stadt Haithabu in Schleswig-Holstein einen Goldschatz - Münzen und Schmuck, den vor 800 Jahren jemand hier vergraben und nicht wieder abgeholt hat. Schnell waren Experten des Archäologischen Landesamts zur Stelle und sicherten den Fund.

Gerade in der kühleren Jahreszeit sind immer wieder Menschen mit ihren Metalldetektoren auf Äckern und Wiesen unterwegs. Als Landwirt sollte man wissen, was sie dürfen und wo Grenzen sind.

Felder sind tabu - wenn es der Landwirt nicht erlaubt

Die Lage ist nicht ganz einfach. Grundsätzlich muss der Eigentümer seine Erlaubnis geben, wenn jemand auf seinem Acker sondeln will. So nennt man diese Art der Suche. Das gilt aber nur für Nicht-Boden- oder Nicht-Kulturdenkmäler. In Boden- oder Kulturdenkmälern wie historischen Schlachtfeldern oder Siedlungen zu suchen, ist verboten. Das Verbot gilt auch für Naturschutzgebiete und prinzipiell im Wald.

Wichtig für Landwirte: Regelungen in den Bundesländern unterscheiden sich

Ganz einheitlich sind die Regelungen nicht: So bedarf es etwa in Schleswig-Holstein einer Schulung und einer Genehmigung, bevor der Sondengänger loslegen darf. Auch in Niedersachsen bedarf vor der Suche nach archäologischen Funden mit Metalldetektoren einer Genehmigung.

In Bayern braucht es das nicht. Da darf man auch im Wald suchen - wenn Förster oder Waldbesitzer es erlauben. Noch eine Besonderheit gibt es in Bayern. Sie geht auf den römischen Kaiser Hadrian zurück und bezieht sich auf die Regelung des Eigentumserwerbs an Schatzfunden.

Hälfte Hälfte für Landwirt und Sondengänger gilt nur in Bayern

Die Hadrianische Teilung, die Eingang ins Grundgesetz gefunden hat, bedeutet Finder und Grundstückseigentümer bekommen je die Hälfte. Die anderen Bundesländer haben das durch ihre Denkmalschutzgesetze ausgehebelt, da bekommt der Staat automatisch das Recht, den Fund zu behalten. Man nennt das Schatzregal.

In Bayern gilt das Prinzip noch. Doch auch hier ist das Schatzregal in der Diskussion. Zuviel archäologische Funde und damit Informationen gehen durch Raubgräber verloren. Der Freistaat hat mit seiner Freizügigkeit Sondengänger auch zwielichtiger Natur geradezu angezogen.

Unrecht mit Metalldetektor: Raubgrabung ist kein Kavaliersdelikt

Mit dem Hobby geht Verantwortung einher. Ein Sondengänger kann bewusst oder unbewusst viele Risiken eingehen; wer Knochen von toten Soldaten ausbuddelt, stört deren Totenruhe, Granaten und andere Munition sind mitunter lebensgefährlich. Das Aneignen von historischen Artefakten vernichtet nicht nur wichtige Informationen, wenn der Sondengänger Funde nicht meldet, wird er zum Raubgräber. Und Raubgräber können mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro rechnen.

Wie sollen Landwirt und Sondengänger zusammenkommen?

Zunächst einmal: Wenn der Landwirt nicht will, muss er keine Erlaubnis erteilen. Zudem gilt prinzipiell, dass seine Äcker in der Wachstumszeit nicht nur nicht von Schatzsuchern durchlöchert werden dürfen. Sie dürfen sie nicht einmal betreten.

Dennoch ist es auch im Fall der bessere Weg in die Kommunikation zu gehen: Wenn Sondengänger fragen und dabei vielleicht sogar Metallteile und Plastik vom Acker holen, kann das dem Landwirt nur Recht sein.

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