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EEG-Rabatte: Zwischenlösung für Ernährungsindustrie

am Mittwoch, 09.04.2014 - 09:35 (Jetzt kommentieren)

Berlin - Das Bundeskabinett hat gestern die Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) beschlossen. Die energieintensive Ernährungsindustrie fällt wohl aus der Privilegierung, könnte aber von einer Zwischenlösung profitieren.

Nach der Einigung im Beihilfestreit zwischen der EU-Kommission und der Bundesregierung bezüglich der Industrierabatte im Zuge des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wird die deutsche Agrar- und Ernährungswirtschaft im Hinblick auf ihre künftige Stromkostenbelastung wohl zunächst mit einem blauen Auge davonkommen.
 
Im Anschluss an die gestrige Kabinettssitzung, bei der der Gesetzentwurf für die EEG-Novelle beschlossen wurde, kündigte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel zum einen eine Ermäßigung von 85 Prozent (%) für diejenigen Branchen an, die die EU-Kommission in ihren Leitlinien festschreiben wird. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen die Zahlungen sogar noch geringer ausfallen.

80 Prozent weniger Umlage für Ernährungsindustrie?

Zum anderen sollen die Unternehmen, die aus der Privilegierung fallen, zunächst noch 80 % der EEG-Umlage erlassen bekommen, da eine volle Anrechnung von einem Jahr zum nächsten nicht zumutbar sei. Das würde auch die Ernährungsindustrie betreffen, die in der bisher bekanntgewordenen Brüsseler Liste nicht genannt wird. Die Dauer der Zwischenlösung blieb bisher offen.
 
Des Weiteren verwies Gabriel auf mögliche Einzellösungen für Betriebe mit einer gewissen Handels- und Stromintensität.

Neue Biogasanlagen: Grenze bei 100 MW jährlich

Da die EU-Kommission ihre Energiebeihilferichtlinien erst heute bekanntgeben will, sind die betreffenden Textpassagen in der EEG-Novelle offen geblieben. Diese Lücken sollen möglichst zeitnah im Rahmen des weiteren Verfahrens geschlossen werden.
 
Nach dem Kompromiss im Bundeskabinett sollen in Zukunft noch etwa 1.600 deutschen Unternehmen deutliche Rabatte auf die EEG-Umlage gewährt werden. Bisher sind es 2.100. Das Entlastungsvolumen von 5,1 Milliarden Euro bleibt sogar gleich.
 
Um die Förderkosten zu drosseln, soll der Windenergie-Ausbau an neuen Standorten an Land auf 2.500 Megawatt im Jahr begrenzt werden, das entspricht rund 1.000 Windrädern. Bei großen Windparks im Meer sind Anlagen mit insgesamt 6.500 Megawatt bis 2020 geplant. Bei neuen Biogasanlagen soll die Grenze bei 100 Megawatt pro Jahr liegen.
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