Der deutsche Staat hat bisher Unternehmen wie Molkereien von der
EEG-Umlage befreit oder entlastet, die sehr exportstark sind und energieintensiv arbeiten müssen. Nach aktuellem Stand werden die Molkereien nun jedoch nicht mehr als energieintensive Branche eingestuft und müssen die EEG-Umlage zahlen. Die Milchindustrie befinde sich in einem intensiven und wachsenden internationalen Wettbewerb. Eine unzureichende Entlastung bei den Stromkosten werde zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen und im Ergebnis zum Verlust von Arbeitsplätzen führen, so der MIV.
Die angemahnte Korrektur der Leitlinien durch die EU-Kommission sei bislang ausgeblieben. MIV und DRV haben sich deshalb entschlossen, eine Nichtigkeitsklage gegen die Leitlinien vor dem Europäischen Gericht erster Instanz (EuG) vorzubereiten. Im Interesse der Mitgliedsunternehmen soll die Rechtmäßigkeit der Zuordnung überprüft und deren Rechte bestmöglich gewahrt werden.
"Nach unserer festen Überzeugung müssen deshalb insbesondere die energie- und handelsintensiven Unternehmen der Molkereiwirtschaft in den Katalog der entlastungsberechtigten Branchen aufgenommen werden", fordern DRV-Generalsekretär Dr. Henning Ehlers und MIV-Hauptgeschäftsführer Eckhard Heuser.
- Regierung klagt gegen EEG-Beihilfeverfahren (3. März) ...
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