Die Europäische Kommission dürfte den
EFSA-Befund jetzt zum Anlass nehmen, den Einbezug von Pollen in die allgemeine Zulassung für MON810 als Futter- und Lebensmittel vorzuschlagen. Beseitigt wäre damit die Rechtsunsicherheit für
Honig, der innerhalb der EU hergestellt wird - allerdings nicht für Honig aus Drittländern, der eventuell Bestandteile anderer, in Europa nicht zugelassener transgener Pflanzen enthält.
Ferner legte EFSA eine Bewertung des Berichts von Monsanto über den MON810-Anbau in der EU für das Jahr 2009 vor. Die Experten können nicht erkennen, dass es durch den GV-Mais auf den Feldern negative Effekte auf Menschen, Tiere oder die Umwelt gegeben hätte. Allerdings bemängeln sie Unstimmigkeiten in der Überwachungsmethodik. Dem US-Konzern wird aufgetragen, sich künftig enger an den einschlägigen EFSA-Leitlinien zu orientieren. Dieses
Gutachten wird bei der anstehenden Neuzulassung von MON810 zum Anbau in der EU berücksichtigt.
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