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Ernährung und Gesundheit

EFSA: Keine Bedenken gegen MON810-Pollen in Honig

am Mittwoch, 02.11.2011 - 09:26 (Jetzt kommentieren)

Parma - Pollen der gentechnisch veränderten Maislinie MON810 darf hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt nicht anders bewertet werden als die aus der Pflanze gewonnenen Maiskörner.

Zu diesem Schluss kommt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in Reaktion auf eine Anfrage der Europäischen Kommission. Wie die Behörde mit Sitz in Parma verlauten ließ, wurde dabei die Sicherheit von MON810-Pollen sowohl als Bestandteil von Lebensmitteln als auch bei unmittelbarem Verzehr in Betracht gezogen.
 
Hintergrund der Stellungnahme ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom September, wonach Honig, der MON810-Pollen enthält, nicht verkehrsfähig ist, weil dieser Teil der Pflanze in der EU bislang nicht ausdrücklich zum Verzehr zugelassen wurde.

Monsanto-Gutachten: EFSA bemängelt Methodik

Die Europäische Kommission dürfte den EFSA-Befund jetzt zum Anlass nehmen, den Einbezug von Pollen in die allgemeine Zulassung für MON810 als Futter- und Lebensmittel vorzuschlagen. Beseitigt wäre damit die Rechtsunsicherheit für Honig, der innerhalb der EU hergestellt wird - allerdings nicht für Honig aus Drittländern, der eventuell Bestandteile anderer, in Europa nicht zugelassener transgener Pflanzen enthält.
 
Ferner legte EFSA eine Bewertung des Berichts von Monsanto über den MON810-Anbau in der EU für das Jahr 2009 vor. Die Experten können nicht erkennen, dass es durch den GV-Mais auf den Feldern negative Effekte auf Menschen, Tiere oder die Umwelt gegeben hätte. Allerdings bemängeln sie Unstimmigkeiten in der Überwachungsmethodik. Dem US-Konzern wird aufgetragen, sich künftig enger an den einschlägigen EFSA-Leitlinien zu orientieren. Dieses Gutachten wird bei der anstehenden Neuzulassung von MON810 zum Anbau in der EU berücksichtigt.

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