Dafür will sich die deutsche Bundesregierung einsetzen, heißt es in einer Antwort auf eine Anfrage der SPD-Fraktion. Zunächst will die Bundesregierung aber den Vorschlag der EU-Kommission zum praktikablen Umgang mit dem Prinzip der Nulltoleranz abwarten und prüfen.
Darin sollen EU-einheitliche Probe- und Nachweisverfahren für nicht in der EU zugelassene GVO in Lebens- und Futtermitteln festgelegt werden. Sollte die EU-Kommission keinen Lösungsvorschlag präsentieren können, plant die Bundesregierung eine nationale Regelung. Den Zeitrahmen und die konkrete Ausgestaltung lässt sie jedoch offen. (lid)
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