Im Mittelpunkt steht die Förderung einzelbetrieblicher Beratungsmaßnahmen im Hinblick auf Klimawandel, erneuerbare Energien, biologische Vielfalt, Wassermanagement und Begleitmaßnahmen im Milchsektor mit bis zu 100 Prozent der Kosten sowie die Erhöhung des Fördersatzes für die Weinbergsflurbereinigung von 55 Prozent auf 65 Prozent.
Neue Agrarumweltmaßnahme im Grünland
Ab 2011 beteiligt sich der Bund zudem an einer neuen Agrarumweltmaßnahme für intensiv wirtschaftende Milcherzeuger. Sie können künftig jährlich mit bis zu 45 Euro je Hektar Dauergrünland gefördert werden, wenn sie sich für fünf Jahre verpflichten, bei der Erneuerung des Dauergrünlandes auf eine wendende oder lockernde Bodenbearbeitung und die Anwendung von Totalherbiziden zu verzichten. Außerdem gibt es bessere Konditionen bei forstwirtschaftlichen Maßnahmen. Schließlich wird die bislang nur befristet angebotene Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Bürgschaften des Bundes und der Länder bei der Förderung von Agrar- und Diversifizierungsinvestitionen bis Ende 2013 fortgeführt.
Quotenausstieg: Unterstützung für Milcherzeuger
Der Staatssekretär vom Bundeslandwirtschaftsministerium, Dr. Robert Kloos, hob in erster Linie die neue Beratungsförderung hervor. Damit würden insbesondere Milcherzeuger unterstützt, die externen Sachverstand nutzten, um ihre Betriebe optimal auf die Zeit nach dem Ausstieg aus der Milchquote 2015 vorzubereiten. Der Bund beteilige sich von nun an auch an Beratungskosten, die entstünden, wenn sich Landwirte mit der Erzeugung erneuerbarer Energien ein neues wirtschaftliches Standbein aufbauen oder die Erzeugung umweltfreundlicher gestalten wollten, erläuterte Kloos. Voraussetzung sei allerdings, dass die Landesregierungen die neuen Angebote des GAK-Rahmenplans in ihre Landesprogramme übernähmen. Die Maßnahme ist allerdings bis zum 31. Dezember 2013 befristet.
Änderungen bei forstwirtschaftlichen Maßnahmen
Im Zusammenhang mit der Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen können nunmehr über die bestehende Förderung des Einsatzes von Rückepferden hinaus auf sensiblen Waldstandorten auch andere umweltverträgliche Holzernteverfahren unterstützt werden. Dazu zählt beispielsweise die Holzernte mit Hilfe von Seilkrananlagen, für die bis zu 25 Euro je Kubikmeter gezahlt werden. Die überbetriebliche Zusammenfassung des Holzangebotes wird künftig nicht nur bei Forstbetriebsgemeinschaften, sondern auch bei den forstwirtschaftlichen Vereinigungen gefördert. Die Kosten der Geschäftsführung sind nach der Neuregelung auch bei einer wesentlichen Erweiterung eines anerkannten forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses förderfähig.
Kombinationsmodell bis 2013 verlängert
Als wesentliche Erweiterung gilt die Zunahme der Fläche des forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses um mindestens 30 Prozent oder 300 Hektar. Das so genannte Kombinationsmodell aus einem Zuschuss zu den Geschäftsführungskosten und einer Mobilisierungsprämie wird bis 2013 verlängert. Die Kalkung wird künftig auch im Kleinprivatwald unterstützt. Ein entsprechendes Modellvorhaben, mit dem die Waldkalkung auf den meistens kleinparzellierten Flächen zu 100 Prozent gefördert worden und das Ende 2010 ausgelaufen ist, würde in die Regelförderung der GAK überführt. (AgE)
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.