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Politik EU

Emissionsminderung: Bundesrat hat noch Klärungsbedarf

am Dienstag, 18.03.2014 - 06:29 (Jetzt kommentieren)

Berlin - Die Pläne der EU-Kommission zur Verringerung der Luftverschmutzung in den Mitgliedsländern und der Senkung von Grenzwerten bis zum Jahr 2030 sind von den Bundesländern grundsätzlich begrüßt worden.

Bei der Bundesratssitzung wurde jedoch auch klar, dass bei den bisher vorliegenden Richtlinienvorschlägen zu nationalen Emissionshöchstmengen und zur Verringerung der Verschmutzung durch mittelgroße Feuerungsanlagen aus Ländersicht noch Verbesserungs- beziehungsweise Klärungsbedarf besteht.
 
Das Kommissionsziel einer Reduzierung des Ammoniakausstoßes in der Landwirtschaft und die dafür vorgeschlagenen Maßnahmen im Bereich der Düngung, Fütterung, Lagerung und Ausbringung von Dung sowie der emissionsärmeren Stallhaltungssysteme werden vom Bundesrat unterstützt.

Senkungsziele bei Ammoniak

Vorgesehen ist, die Ammoniakemission bis 2030 um durchschnittlich 27 Prozent in der gesamten EU und um 39 Prozent in Deutschland gegenüber dem Basisjahr 2005 zu senken. Die Länderkammer forderte die Bundesregierung jedoch dazu auf, Gründe für die stark divergierenden Minderungsziele in den einzelnen Mitgliedstaaten und das zugrundeliegende Berechnungsmodell der Kommission in Erfahrung zu bringen. Auch solle der Bund vor einer abschließenden Bewertung des Richtlinienvorschlags darlegen, welches Ammoniakeinsparpotential bestehe und eine detaillierte Folgekostenberechnung vorlegen, bei der auch mögliche Produktionseinschränkungen und Ertragsausfälle sowie weitere indirekte Folgen für die Land- und Forstwirtschaft einzubeziehen seien. Die Länder wiesen zudem darauf hin, dass Verbesserungen im Bereich des Tierschutzes, wie die Gruppenhaltung von Sauen, zu einem höheren Ammoniakausstoß führten und somit dem Minderungsziel entgegenstünden.

Gegen Überdachung von Misthaufen

Bezüglich der einzelnen Maßnahmen zur Reduzierung der Ammoniakemissionen in der Landwirtschaft stellte der Bundesrat klar, dass der Ersatz von Düngemitteln auf Harnstoffbasis durch ammoniumnitrathaltigen Dünger nicht sinnvoll sei, da bei dessen Herstellung erheblich höhere Treibhausgasemissionen je Kilogramm Stickstoff entstünden.
 
Auf Ablehnung stieß zudem der Kommissionsvorschlag, Festmistlager im Außenbereich zu überdachen. Diese Maßnahme würde zu einem deutlich höheren Aufwand und Arbeiterschwernissen bei den betroffenen Landwirtschaftsbetrieben führen, obwohl eine Überdachung aus fachlicher Sicht kaum eine Emissionsminderung erwarten lasse, so die Länder. Die von Kommissionsseite als gute fachliche Praxis geforderte Einbringung von Ernterückständen zur Begrenzung von Feinstaub- und Rußemissionen sehen sie im Widerspruch zum Erosionsschutz. Die Mulchbedeckung des Ackers bei Verfahren wie der Direktsaat sei unverzichtbarer Bestandteil einer wirksamen Erosionsschutzstrategie gegen Bodenverluste durch Wasser und Wind.

Kritik an Grenzwerten für Biomasseheizwerke

Erheblichen Prüf- und Änderungsbedarf sieht der Bundesrat auch bezüglich des Richtlinienentwurfs der EU-Kommission zur Verringerung der Schadstoffemissionen durch mittelgroßen Feuerungsanlagen. Dort sind Grenzwerte für den Ausstoß von Schwefeldioxyd (SO2), Stickstoffoxyden (NOX) und Feinstaub genannt, die in Altanlagen unter 5 MW bis 2030 und in Anlagen von 5 MW bis unter 50 MW bis 2025 zu erfüllen sind. Insbesondere die Höchstwerte für Stickoxyde und Feinstaub bei der Verbrennung von fester Biomasse hält die Länderkammer für zu hoch, weil deren Einhaltung ohne aufwändige Sekundärmaßnahmen wie Gewebefilter oder Apparaturen zum Entfernen von Rauchabgasen nicht möglich sei. Ohne kapitalintensive Investitionen werde die energetische Nutzung von Rest- und Abfallstoffen wie beispielsweise Waldrestholz mit Rinde oder Landschaftspflegeholz insbesondere in kleineren Anlagen verhindert; das Niveau der Biomassenutzung könne einbrechen.

"Geplante Grenzwerte zu hoch"

Die Bundesregierung wurde aufgefordert, sich bei der Kommission für die Beibehaltung der bewährten deutschen Grenzwerte für Stickoxyde und Feinstaub einzusetzen und diese möglichst europaweit einzuführen. Zudem ist aus Sicht des Bundesrates eine Begrenzung der SO2-Emissionen bei der Biomasseverbrennung nicht erforderlich, da die meisten nachwachsenden Brennstoffe nur einen geringen Schwefelgehalt aufweisen. Bei kleineren Biomassefeuerungen bis 5 MW sei der SO2-Grenzwert bei Nutzung halmgutartiger Stoffe ohne teure Reinigungsanlagen nicht einzuhalten. Um die Entwicklung von Biomasseanlagen als erneuerbare Energieträger nicht zu gefährden, dürfen laut Bundesrat keine über die in der Technischen Anleitung (TA) Luft hinausgehenden Grenzwerte eingeführt werden.
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Nachteile für kleine Anlagen befürchtet

Die Bundesländer halten zudem einheitliche Grenzwerte für Anlagen mit einer Feuerwärmeleistung von 1 MW bis 50 MW für zu undifferenziert und befürchten dadurch negative Folgen für die Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere in kleineren Anlagen. Sie plädieren deshalb für eine Differenzierung der Anlagen nach Leistungsklassen und damit für unterschiedliche Grenzwerte. Zusätzlich sollten die maximalen Ausstoßmengen auch nach den zugrundeliegenden Brennstoffen differenziert werden, fordert der Bundesrat. Auch seien die vorgesehenen Übergangsfristen nicht ausreichend, um den notwendigen technischen Fortschritt in der Anlagentechnik zu erreichen. Für die Länderkammer ist vor einer abschließenden Bewertung der Richtlinie eine umfassende Folgeabschätzung der geplanten Einführung von Grenzwerten bei mittelgroßen Feuerungsanlagen unerlässlich. Zudem verlangt sie detaillierte Auskunft über die Herleitung und Festsetzung der Emissionsgrenzwerte.
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