Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Politik national

Enthornung künftig nur mit Schmerzmittel erlaubt

am Dienstag, 23.12.2014 - 11:09 (Jetzt kommentieren)

Schleswig-Holstein beschließt Landeskodex für mehr Tierschutz. Kälber dürfen nur noch mit Schmerzmittel enthornt und trächtige Rinder nicht mehr geschlachtet werden.

Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Robert Habeck und Tierschutz- und Nutzerverbände haben gestern einen Landeskodex unterzeichnet, der den Tierschutz des Landes verbessern soll.
 
Damit ist Schleswig-Holstein Vorreiter. Habeck hofft, dass es irgendwann auch eine Mehrheit für eine gesetzliche Regelung auf Bundesebene gibt.

Das gilt ab sofort

Folgende Maßnahmen gelten ab sofort:
  • Trächtige Rinder sollen von sofort an im letzten Trächtigkeitsdrittel nicht mehr geschlachtet werden
  • Kälber müssen künftig bei der Enthornung Schmerzmittel bekommen
  • Federpicken und Kannibalismus in der Geflügelhaltung soll mit Hilfe von Empfehlungen zur Aufzucht und Haltung verhindert werden. Ziel ist es, auf das Schnäbelkürzen bei Jung- und Legehennen zu verzichten.
Die Maßnahmen sind ein gemeinsames Ergebnis des Runden Tisches Tierschutz in der Nutztierhaltung, der nach Amtsantritt von Robert Habeck seine Arbeit aufgenommen hatte.

Landeskodex gegen Schlachten trächtiger Rinder

Föten trächtiger Rinder sind über das Tierschutzrecht bislang nicht direkt geschützt. Es geschieht immer wieder, dass Kühe im letzten Drittel der Trächtigkeit geschlachtet werden. Die Schätzungen, wie viele es sind, gehen weit auseinander und reichen bis zu fünf Prozent der zur Schlachtung angelieferten weiblichen Rinder.
 
Der Landeskodex, der gemeinsam unter anderem von der Tierärztekammer, dem Bauernverband, dem Bundesverband Deutscher Milchviehhalter, Schlachtbetrieben und dem Runden Tisch Tierschutz unterzeichnet wurde sieht vor, dass Rinder grundsätzlich im letzten Drittel der Trächtigkeit nicht geschlachtet werden dürfen. Bei anstehenden Schlachtungen sind weibliche Rinder, die zeitweise gemeinsam mit Bullen gehalten oder künstlich besamt worden sind, einer geeigneten Trächtigkeitsuntersuchung zu unterziehen. Bei Feststellung einer Trächtigkeit im letzten Drittel ist zunächst die Geburt abzuwarten.
  • BHV1-Freiheit: NRW legt neue Regeln für Rinderhalter fest (16. Dezember)...

Enthornung von Rindern
 
Hornstöße von Rindern führen regelmäßig zu Verletzungen bei Artgenossen. Zudem sind sie Ursache für zahlreiche Arbeitsunfälle von Landwirten. Daher werden bei der weit überwiegenden Zahl der Kälber in den ersten Lebenswochen die Hornanlagen mittels Brennstab entfernt.
 
"Für die Kälber ist das ein schmerzhafter Eingriff; der Schmerz dauert regelmäßig mehrere Stunden an. Deshalb werden Schmerzmittel künftig Pflich"“, sagte Habeck. Dies habe das Ministerium als Fachaufsichtsbehörde in einem Erlass an die Kreisveterinärbehörden geregelt.
  • Tipps für einen sicheren Umgang mit Rindern (12. Dezember) ...

Schnäbelkupieren bei Jung- und Legehennen

Junghennen werden in der landwirtschaftlichen Praxis die Schnäbel gekürzt. Damit sollen Federpicken und Kannibalismus unter den Tieren verhindert werden. Beides sind Verhaltensstörungen, die auftreten, weil das Wohlbefinden beeinträchtigt ist: Hennen bepicken ihre Artgenossen oder ziehen ihnen Federn heraus. Teilweise verletzen sie das darunter liegende Gewebe.
 
Um beides zu verhindern empfiehlt das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) eine Reihe von Maßnahmen für die Jung- und Legehennenhaltung. Dazu gehört ein bestimmtes Platzangebot für die Tiere, gute Belüftung, Einstreu und anderes Beschäftigungsmaterial.
  • Vogelgrippe: Das steht in der Eilverordnung (23. Dezember) ...

Hofreport aus Niedersachsen: Federpicken kein Thema

Kommentare

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...