Mit der neuen Regelung der Lohnsummenprüfung sind der
Deutsche Bauernverband und der
Bayerische Bauernverband nicht zufrieden. " So soll die maßgebliche
Beschäftigtengrenze, ab der Unternehmer nach einer Betriebsübertragung nachweisen müssen, dass die vorhandenen Arbeitsplätze erhalten bleiben, von 20 auf
drei Beschäftigte deutlich verringert werden. Zwar sollen künftig, wie vom DBV gefordert, Auszubildende, langzeiterkrankte Arbeitnehmer und nach wie vor Saison- und Leiharbeitskräfte bei der Ermittlung der Beschäftigtenzahl nicht mitgezählt werden. Allerdings führte die
abgesenkte Beschäftigtengrenze zu
mehr Bürokratieaufwand für kleinere und mittlere Betriebe und sollte daher deutlich auf sieben bis zehn Beschäftigte angehoben werden, schreibt der DBV in einer Pressemitteilung. Klärungsbedarf besteht aus Sicht des Bayerischen Bauernverbandes auch dahingehend, wie mitarbeitende
Familienangehörige eingerechnet werden.
Die Änderungen bei der Erbschaftsteuer müssen nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts spätestens bis 30. Juni 2016 in Kraft treten. Nachdem das Kabinett sich geeinigt hat, beginnt nun das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren.
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