
Erbschaftsteuer: Ausnahmen für Sonderkulturbetriebe
Die Reform der Erbschaftsteuer bleibt heiß. Jetzt im Gespräch: Sonderkulturbetriebe mit drei Mitarbeitern sollen vom Nachweis ausgenommen werden. Die Zahl der Beschäftigten muss aber sieben Jahre konstant sein.

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