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Erbschaftsteuer: Ausnahmen für Sonderkulturbetriebe

am Montag, 20.07.2015 - 13:48 (Jetzt kommentieren)

Die Reform der Erbschaftsteuer bleibt heiß. Jetzt im Gespräch: Sonderkulturbetriebe mit drei Mitarbeitern sollen vom Nachweis ausgenommen werden. Die Zahl der Beschäftigten muss aber sieben Jahre konstant sein.

Wie im Entwurf der Regierung zur Erbschaftssteuer beschrieben, sollen künftig lediglich Sonderkulturbetriebe mit maximal drei Mitarbeitern vom Nachweis ausgenommen werden. Dabei sollten die Landwirte die Zahl der Beschäftigten sieben Jahre konstant halten, wenn sie in vollem Umfang die steuerliche Vergünstigung ihres Betriebsvermögens in Anspruch nehmen wollen. Branchenverbände sprechen sich für Nachbesserungen am Regierungsentwurf aus und warnen davor, Saisonarbeitskräfte bei der sognannten Lohnsummenregelung anzurechnen.

Anzahl der Saisonarbeitskräfte ändert sich

Die Anzahl der Saisonarbeitskräfte in Sonderkulturbetrieben ändere sich von Jahr zu Jahr, stellen Bernhard Conzen und Christoph Nagelschmitz, Präsidenten des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes (RLV) sowie des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer fest. Damit ergäben sich sehr große Schwankungen in den für die Bewertung maßgeblichen Lohnsummen. 
 
Conzen und Nagelschmitz hatten zuvor Nachbesserungen am Regierungsentwurf gemahnt. Sie warnten vor einer Anrechnung der Saisonarbeitskräfte bei der sognannten  Lohnsummenregelung.

Präsidenten werden der Koalition Mitverdienen vor

Die Präsidenten warfen der Koalition vor, den Betriebsübergang von Sonderkulturbetrieben massiv zu erschweren. Sie sehen den Gesetzgeber gefordert, in den weiteren Beratungen diese nicht vorgesehene und vom Verfassungsgericht auch nicht geforderte Änderung wieder rückgängig zu machen.

Keine Saison- und Leiharbeitskräfte bei der Berechnung

Agrarminister Christian Schmidt ist Befürchtungen entgegengetreten, dass die Sonderkulturbetriebe zu Leidtragenden des Kompromisses der Regierungskoalition für die Erbschaftsteuer werden könnten.
 
Laut Schmidt ist der Gesetzentwurf nicht so zu verstehen, dass Saison- und Leiharbeitskräfte bei der Berechnung der Lohnsumme einzubeziehen seien. "Ich gehe davon aus, dass es im Gesetzgebungsverfahren eine entsprechende Klarstellung geben wird", betonte der Minister.

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