Ende März entschied das Oberlandesgericht Hamm, dass abweichend von der gesetzlichen Erbfolge ein einziger Nachfolger als Hof-Erbe eingesetzt werden kann, berichtet das Westfalen Blatt.
Eine Nichte hatte nach dem Tod ihres Onkels geklagt, da dieser seinen Hof einem Neffen zweiten Grades übereignet hatte, obwohl der Betrieb nicht mehr im vollen Umfang bewirtschaftet, sondern größtenteils verpachtet wurde. In dem Erbvertrag hatte der Neffe sich verpflichtet, dem Erblasser bis zum Tode eine monatliche Rente in Höhe von 850 Euro zu zahlen.
Erblasser wollte Hofaufteilung vermeiden
Laut Urteils-Begründung des Gerichts sei es dem Erblasser darum gegangen, „seinen Nachlass im Ganzen zu erhalten und nicht durch eine - im Wege der gesetzlichen Erbfolge eintretende - Aufteilung an seine Nichten und Neffen zu zersplittern.“ Ansonsten hätte er ihn aus der Höfeordnung herausnehmen lassen. Zudem sei der Hof-Erbe neun Jahre lang der Verpflichtung nachgekommen, dem Erblasser die vereinbarte monatliche Rente zu zahlen. "Dem Antragsteller sei daher nach allgemeinem Erbrecht ein Erbschein zu erteilen, der ihn als Alleinerben des Erblassers ausweise", so das Oberlandesgericht Hamm.
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