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EU-Agrarminister debattieren über Ausgleichsflächen

aiz
am Montag, 14.05.2012 - 12:10 (Jetzt kommentieren)

Brüssel- Neue Umweltanforderungen gehören zu den umstrittenen Themen der kommenden Agrarreform. Die EU-Ratspräsidentschaft will die Debatte auf dem Ministerrat voranbringen.

Vom 14. bis 15. Mai treffen die EU-Agrarminister in Brüssel zusammen. Der Montag ist für die Fischereipolitik vorgesehen und der Dienstag für die Agrarpolitik. Mit der geforderten ökologischen Ausgleichsfläche packt die dänische Präsidentschaft ein heißes Eisen an. Die Minister werden gefragt, ob es noch weitere Maßnahmen gibt , mit denen die Artenvielfalt sowie die Boden- und Gewässerqualität in der EU verbessert werden kann. Außerdem können sie Vorschläge einbringen, wie die erforderliche Flexibilität für die Erreichung der "Greening "-Ziele gesteigert werden kann.

Dänemark befürwortet Greening-Maßnahmen

Ab 2014 sieht die Kommission vor 30 Prozent der Direktzahlungen an die Einhaltung von drei Umweltmaßnahmen zu knüpfen. Auch Dänemark befürwortet die Regelung, geht aber auf die Kritik vieler EU-Mitgliedstaaten ein. Konkret handelt es sich bei den Maßnahmen um den Erhalt von Dauergrünland, von dem maximal fünf Prozent der Referenzfläche in Ackerland umgewandelt werden darf. Zudem sieht der Kommission-Vorschlag mindestens drei verschiedene Kulturen am Betrieb vor, von denen keine 70 Prozent der Ackerflächen übersteigen darf, aber auch die dritte noch mindestens fünf Prozent einnehmen muss. Als dritte Anforderung sollten mindestens sieben Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche (ausgenommen Dauergrünland) stillgelegt werden. Feldränder, Hecken, Gehölze, Brachflächen, Landschaftselemente, Biotope, Pufferstreifen und Aufforstungsflächen zählen dazu. Biobetriebe sind von dieser Regelung nicht betroffen, da diese laut Kommission bereits eindeutig im Interesse der Umwelt produzieren.
 
Das sagte Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner auf der Agrarministerkonferenz zum Thema Greening ...
 

Schweden will Schächten genauer prüfen

Unter dem Tagesordnungspunkt "Sonstiges" will Schweden beim Agrarrat den Tierschutz im Schlachthaus ansprechen. In der EU-Richtlinie 93/119/EG sind Mindestanforderungen an Schlachthöfe für das Schlachten und Töten von Tieren festgelegt. Allgemein gilt, dass Tieren beim Umsetzen, Einstallen, Ruhigstellen, Betäuben, Schlachten beziehungsweise Töten unnötige Erregung, Schmerzen und Leiden zu ersparen sind. Nationale Ausnahmenregelungen können die Mitgliedstaaten für Religionsgemeinschaften erlassen. In ihrem Antrag fordert die schwedische Delegation die Mitgliedstaaten auf, die Nutzung der Ausnahmebestimmung genauer zu prüfen. Darüber hinaus wird ein harmonisiertes Verfahren für die Anerkennung und Kontrollen vorgeschlagen.

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