Die Veröffentlichung von Ausgleichszahlungen im Agrarsektor wird ein weiteres brisantes Thema beim EU-Agrarrat sein. Der EuGH hat im Jahr 2010 die Regelung zur Bekanntgabe der Angaben über natürliche Personen, die Beihilfen aus den Agrarfonds erhalten, für teilweise ungültig erklärt. Daraufhin hat die EU-Kommission im Rahmen der Reform der Gemeinsamen
Agrarpolitik (GAP) einen Vorschlag für eine Neufassung dieser sogenannten "Transparenzregelung " vorgelegt, der nach Ansicht der EU-Kommission den Einwänden des EuGH Rechnung trägt. So soll mit einer geänderten ausführlichen Begründung eine nötige öffentliche Kontrolle über die Nutzung der europäischen Agrarfonds in den Mittelpunkt gerückt werden.
- EU-Agrarrat: Keine inhaltliche Debatte geplant (28.01.2013) ...
Die finanziellen Interessen der Gemeinschaft würden dadurch geschützt, lautet die Meinung der EU-Kommission. Die vorgeschlagenen neuen Regeln würden zudem mehr detaillierte Informationen über Maßnahmen, für die Mittel ausgezahlt werden, erfordern. Schließlich soll es eine sogenannte De-minimis-Schwelle geben, unterhalb derer der Name des Förderempfängers nicht veröffentlicht wird.
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