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Politik EU

EU-Agrarrat: Direktzahlungen im Fokus

am Montag, 25.02.2013 - 08:45 (Jetzt kommentieren)

Brüssel - Heute und morgen treffen sich die Agrarminister in Brüssel. Auf der Tagesordnung steht unter anderem das Thema Direktzahlungen und die Veröffentlichung der Ausgleichszahlungen.

Die Veröffentlichung von Ausgleichszahlungen steht auf der Tagesordnung des EU-Agrarministerrats. Dazu ist heute eine Aussprache geplant. Die EU-Kommission möchte Landwirte und ihre Zuwendungen aus dem EU-Agrarhaushalt wieder regelmäßig publik machen. Eine weitere Tischumfrage ist beim Agrarrat zum Thema Direktzahlungen vorgesehen, diesmal geht es hauptsächlich um deren Angleichung innerhalb eines EU-Mitgliedslandes. Besonders Italien lehnt dies ab. In Deutschland wurde dagegen eine einheitliche Höhe der Direktzahlungen gleich mit der Reform von 2003 beschlossen.

Diskussion um Direktzahlungen

Zur Vorbereitung der sogenannten Triloge zwischen europäischem Parlament, irischer Ratspräsidentschaft und EU-Kommission möchten die Agrarminister bei ihrem Treffen einen gemeinsamen Standpunkt zur vorgeschlagenen Basisprämienregelung festgelegen. Diese EU-weit einheitliche Regelung soll zukünftig an die Stelle der Betriebsprämienregelung treten. Die Funktionsweise stützt sich auf Zahlungsansprüche, die allen Inhabern landwirtschaftlicher Betriebe nach Maßgabe ihrer im ersten Anwendungsjahr beihilfefähigen Hektarflächen zugewiesen werden.
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Wichtiges Thema bei der geplanten Basisprämienregelung ist die von der EU-Kommission geplante Angleichung der Direktzahlungen auf regionaler oder nationaler Ebene bis zum Jahr 2019. Zahlreiche EU-Staaten befürworten anstelle der vollständigen Konvergenz eine partielle Angleichung der Direktzahlungen. Andere sprechen sich für längere Übergangsfristen aus.
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Transparenz versus Datenschutz

Die Veröffentlichung von Ausgleichszahlungen im Agrarsektor wird ein weiteres brisantes Thema beim EU-Agrarrat sein. Der EuGH hat im Jahr 2010 die Regelung zur Bekanntgabe der Angaben über natürliche Personen, die Beihilfen aus den Agrarfonds erhalten, für teilweise ungültig erklärt. Daraufhin hat die EU-Kommission im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) einen Vorschlag für eine Neufassung dieser sogenannten "Transparenzregelung " vorgelegt, der nach Ansicht der EU-Kommission den Einwänden des EuGH Rechnung trägt. So soll mit einer geänderten ausführlichen Begründung eine nötige öffentliche Kontrolle über die Nutzung der europäischen Agrarfonds in den Mittelpunkt gerückt werden.
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 Die finanziellen Interessen der Gemeinschaft würden dadurch geschützt, lautet die Meinung der EU-Kommission. Die vorgeschlagenen neuen Regeln würden zudem mehr detaillierte Informationen über Maßnahmen, für die Mittel ausgezahlt werden, erfordern. Schließlich soll es eine sogenannte De-minimis-Schwelle geben, unterhalb derer der Name des Förderempfängers nicht veröffentlicht wird.

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