Einig sind sich die Mitgliedstaaten und die Europaabgeordneten, dass die EU zukünftig mit 75 Prozent den Hauptteil der Kosten zur Absatzförderung tragen soll und in Krisenzeiten sogar 85 Prozent. Für Rumänien, Portugal, Griechenland und Zypern, also für Länder mit Finanzhilfen, soll der EU-Anteil in den Absatzförderprogrammen um noch einmal 5 Prozent aufgestockt werden. Den Rest sollen die Unternehmen, Verbände und Erzeugerorganisationen übernehmen.
Hinsichtlich der Absatzförderung von Agrarerzeugnissen möchte die griechische Ratspräsidentschaft noch vor den Europawahlen im Mai neue Regeln unter Dach und Fach bringen. Die Chancen dazu sind deutlich gestiegen, nachdem die EU-Mitgliedstaaten im
Agrarrat eine gemeinsame Position dazu festlegten. Die Verhandlungen mit dem Europaparlament (EP) will die EU-Ratspräsidentschaft in den kommenden Tagen beginnen, damit das Plenum des EP in seiner letzten Sitzung im April noch abstimmen kann. Die Kommission soll allein über die Auswahl der Programme entscheiden, um das Verfahren zu vereinfachen.
Bis 2020 sollen die Mittel für die Absatzförderung auf jährlich 200 Millionen Euro aufgestockt werden. Der deutsche Landwirtschaftsminister Christian Schmidt forderte einen besonnenen Umgang mit den Mitteln ein. Engpässe im EU-Haushalt und in der Folge eine automatische Kürzung der Direktzahlungen müssten verhindert werden.
Vor einer Streichung der nationalen Kofinanzierung für Absatzförderungskampagnen warnten die EU-Landwirte- und -Genossenschaftsverbände Copa-Cogeca: "Die Kofinanzierung durch die Mitgliedstaaten muss in der heutigen Form, das heißt auf freiwilliger Basis und bis zu einem Betrag von 30 Prozent, bestehen bleiben, da dies maßgeschneiderte Finanzierungsmodelle für die meisten Länder und Warengruppen bietet."
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