Der EU-Agrarrat nahm am Montag die Verordnung über die Absatzförderung für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt und in Drittländern nach einer Einigung in erster Lesung mit dem Europäischen Parlament an. Das Vereinigte Königreich, die Niederlande und die schwedische Delegation stimmten gegen die Verordnung.
Die Regelung erneuert den rechtlichen Rahmen für die Förderung der europäischen Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt und in Drittländern. Da die Reform der Gemeinsamen
Agrarpolitik (GAP) ab 1. Januar 2015 Landwirte auch unterstützen soll sich selbst zu organisieren, wird die neue Regelung zur Absatzförderung auch für diese Erzeugerorganisationen geöffnet. Die Verordnung sieht ferner unter bestimmten Bedingungen auch neue Chancen für die Förderung bei der Erwähnung von Produktherkunft oder Markennamen vor.
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