In einer zweiten Tischrunde ging es um die Veröffentlichung der Ausgleichszahlungen, die ein Landwirt bekommen hat. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte die Veröffentlichung auf juristische Personen beschränkt, um die Daten von Familienbetrieben zu schützen. Die EU-Kommission hat daraufhin vorgeschlagen, natürliche Personen erst ab Zuwendungen von mindestens 1.000,- Euro pro Jahr wieder zu veröffentlichen. In der Aussprache schloss sich eine Mehrheit der Minister dem Vorschlag an. In dem Spannungsfeld zwischen Datenschutz und Transparenz sei eine gute Lösung gefunden worden.
- Agrarrat: Mehrheit für Veröffentlichung von Beihilfeempfängern (26.02.2013) ...
Deutschland und Frankreich wollen prüfen, ob der neue Vorschlag gerichtsfest ist, um weitere Auseinandersetzungen zu vermeiden. Ciolos betonte, er habe mithilfe seiner Juristen die Kritikpunkte des EuGH in seinen Vorschlag eingearbeitet. Österreich, Finnland, Polen, Ungarn, Irland und Schweden möchten weiterhin die Namen von einzelnen Landwirten nicht veröffentlichen. Sie bevorzugen, die Subventionen a uf Gemeinden oder Regionen herunterzurechnen
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