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Politik EU

EU-Agrarreform: 5 Prozent Greening setzt sich durch

am Mittwoch, 26.06.2013 - 07:30 (Jetzt kommentieren)

Luxemburg - Bei den GAP-Schlussverhandlungen konnte die EU-Ratspräsidentschaft und das Parlament einige Streitpunkte wie das Greening und die Umstellung auf Regionalprämien beilegen.

Der irische Ratspräsident Simon Coveney listete am Dienstag die Punkte auf, über die er sich unter dem Vorbehalt der endgültigen Zustimmung mit dem Europaparlament (EP) zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) von 2014 bis 2020 einigen konnte. Demnach sollen Großbetriebe künftig nicht mehr als 30 Prozent ihrer aktuellen EU-Ausgleichszahlungen verlieren und EU-Mitgliedstaaten auch nach der Reform Direktzahlungen an die Produktion koppeln dürfen.
 
Mit dem geplanten Regionalmodell sollen die Zahlungen aus der Ersten Säule der GAP innerhalb eines Mitgliedstaates angeglichen werden. So müssen die Länder mit unterschiedlich hohen Direktzahlungen neben der Verlustbeschränkung auf 30 Prozent je Betrieb auch dafür sorgen, dass bis 2019 kein Landwirt weniger als 60 Prozent des Landesdurchschnitts bekommt.
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Direktzahlungen an Erzeugnisse koppeln

Ferner wird den Mitgliedstaaten gestattet, bis zu acht Prozent der Direktbeihilfen an die Produktion bestimmter Erzeugnisse zu koppeln. Länder, die diese Maßnahme bereits bislang stark nutzten, dürfen bis zu dreizehn Prozent ausgeben, auf Antrag bei der EU-Kommission sogar noch mehr. Hinzu kommen jeweils zwei Prozentpunkte eigens für die Förderung des Proteinpflanzenanbaus. Künftig wird es auf EU-Ebene eine kurze Liste mit Unternehmenskategorien geben, die nicht von Direktbeihilfen profitieren können, beispielsweise Flughäfen, Bahnunternehmen, Wasserwerke oder Sportstätten. Die Mitgliedstaaten dürfen diesen Katalog für ihr Territorium ergänzen.
 

Junglandwirte erhalten mehr

Junglandwirte sollen künftig EU-weit einen 25-prozentigen Zuschlag auf ihre Direktbeihilfen erhalten. Dafür sollen bis zu zwei Prozent der Gesamtmittel, die einem Land für die Erste Säule zur Verfügung stehen, aufgewendet werden. Im Gegenzug bleibt es den Mitgliedstaaten überlassen, ob sie ihren Kleinbetrieben die Möglichkeit für Abschlagszahlungen von bis zu 1.250 Euro anstelle der regulären Prämienberechnung eröffnen.
 

Einigung auf sieben Prozent Greening

Außerdem einigten sich der Rat und das Parlament darauf, dass die ökologischen Vorrangflächen zunächst auf fünf Prozent der Ackerfläche beschränkt bleiben und nur eventuell, nach einer Prüfung durch die Europäische Kommission, ab 2017 auf sieben Prozent angehoben werden.
 
Neben Brachflächen und Landschaftselementen könnten beispielsweise auch der Anbau von Stickstofffixierern oder Kurzumtriebsplantagen als Vorrangflächen zählen - solange zur Bewirtschaftung weder Mineraldünger noch Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden. Es gelten Ausnahmen für Betriebe mit hohem Grünland-, Eiweißpflanzen- oder Brachenanteil. Auch der Rahmen für die Anbaudiversifizierung und das Grünlandumbruchverbot steht.

Freibetrag von 2.000 Euro

Sollten die Direktzahlungen aufgrund der Haushaltsumstände oder weil Geld für Marktmaßnahmen benötigt wird, linear gekürzt werden müssen, würde pro Betrieb ein Freibetrag von 2.000 Euro greifen. Diese Summe liegt zwischen dem Vorschlag der Europäischen Kommission von 5.000 Euro und der Position einiger Mitgliedstaaten wie Deutschland, die überhaupt keinen Freibetrag wollten, weil dadurch die Nettozahlerposition belastet wird.
 
Ab 2016 soll ein neues System zur Autorisierung von Rebanpflanzungen gelten, mit dem die bisherigen Pflanzrechte abgelöst werden. In dem vorerst bis 2030 ausgelegten System ist insbesondere die Möglichkeit vorgesehen, die Menge der Pflanzrechte jährlich um ein Prozent auszuweiten. Übergangsweise sollen die Rechte für fünf Jahre anstelle von drei Jahren ausgegeben werden.
 

Marktmaßnahmen weiter strittig

Bei den Marktmaßnahmen harrten die umstrittensten Themen weiter der Entscheidung - beispielsweise ob Erzeuger- und Branchenorganisationen allgemeinverbindliche Entscheidungen auch für Nicht-Mitglieder treffen dürfen. Trotzdem konnte eine Reihe von Punkten abgehakt werden. Darunter finden sich beispielsweise die Bestimmungen für die Anerkennung von Erzeuger- und Branchenorganisationen im Milchsektor und anderswo. In der ländlichen Entwicklung dürfte die Neuabgrenzung benachteiligter Gebiete anhand von biophysikalischen Kriterien kommen - aber mit relativ großem Spielraum bei ihrer Anwendung. Die Anwendung der neuen Vorschriften wurde gegenüber der Ratsposition vom Februar um weitere zwei Jahre auf 2018 verschoben.
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 Wir sind heute und Morgen für Sie bei den Verhandlungen in Brüssel dabei und halten Sie auf dem Laufenden.

Statement von Agrarministerin Ilse Aigner, kurz vor Beginn der Verhandlungen

 
 

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