Sollten die Direktzahlungen aufgrund der Haushaltsumstände oder weil Geld für Marktmaßnahmen benötigt wird, linear gekürzt werden müssen, würde pro Betrieb ein Freibetrag von 2.000 Euro greifen. Diese Summe liegt zwischen dem Vorschlag der Europäischen Kommission von 5.000 Euro und der Position einiger Mitgliedstaaten wie Deutschland, die überhaupt keinen Freibetrag wollten, weil dadurch die Nettozahlerposition belastet wird.
Ab 2016 soll ein neues System zur Autorisierung von Rebanpflanzungen gelten, mit dem die bisherigen Pflanzrechte abgelöst werden. In dem vorerst bis 2030 ausgelegten System ist insbesondere die Möglichkeit vorgesehen, die Menge der Pflanzrechte jährlich um ein Prozent auszuweiten. Übergangsweise sollen die Rechte für fünf Jahre anstelle von drei Jahren ausgegeben werden.
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