
Die Empfänger von EU-Agrarzahlungen können sich jetzt auf der gemeinsamen Transparenzplattform des Bundes und der Länder finden. Veröffentlicht werden Betriebe, die über EU-Zahlungen der Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL), Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und Europäischen Fischereifonds (EFF) gefördet werden.
Unterschiede bei der diesjährige Veröffentlichung
- Auch Zahlungen an natürliche Personen werden veröffentlicht
- Einzelne Fördermaßnahmen werden stärker differenziert
- Es gibt eine detaillierte Maßnahmenbeschreibung
- Eine Schwelle von 1.250 Euro für Kleinempfänger wurde eingeführt - bei denen erfolgt die Veröffentlichung ohne Nennung des Namens. Stattdessen wird der Code "Kleinempfänger" verwendet.
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Informationen über die EU-Agrarzahlungsempfänger bis spätestens 31. Mai 2015 zu veröffentlichen.
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