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Politik EU

EU bereitet Wildtierhaltern Sorge

am Mittwoch, 17.04.2013 - 07:25 (Jetzt kommentieren)

Stuttgart - Deutsche Wildhalter sind besorgt, dass die Europäische Kommission eine Ausnahmeregelung im deutschen Hygienerecht kippen könnte.

Wie der Bundesverband landwirtschaftliche Wildhaltung (BLW) gemeinsam mit seinem Landesverband Baden-Württemberg mitteilte, beantragte das Bundeslandwirtschaftsministerium 2010 bei der Europäischen Kommission eine nationale Ausnahmeregelung zur Lebensmittelhygiene für kleine Wildhalterbetriebe, die im Jahr bis zu 50 Stück Farmwild aus eigener Haltung schlachten.

Vorgehen hat sich bewährt

"Unter Auflagen können die Wildhalter bei der zuständigen Behörde eine Ausnahmeregelung beantragen. Voraussetzung ist, dass die Lebendbeschau durch den Tierarzt maximal 28 Tage zurückliegt und der Gehegebetreiber einen Sachkundenachweis besitzt", erläuterte der Vorsitzende des Landesverbandes, Helmut Trumpf. Das Vorgehen sei in Zusammenarbeit mit den baden-württembergischen Veterinärbehörden entwickelt worden und habe sich bewährt. Nach Informationen des Verbandes will die Kommission dieses Vorgehen jetzt unterbinden. Hintergrund ist offenbar, dass zu viele Halter davon Gebrauch machen.

Klein aber fein

Der Vorsitzende des Bundesverbandes landwirtschaftliche Wildhaltung (BLW), Karl-Heinz Funke, erklärte anlässlich der 22. Bundesfachtagung für landwirtschaftliche Wildhaltung in Bad Waldsee, in Deutschland sicherten rund 6.000 Wildhalter mit mehr als 60.000 Tieren den Bedarf an heimischem Wildfleisch aus landwirtschaftlichen Gehegen. "Landwirtschaftliche Wildhaltung ist ein kleiner feiner Betriebszweig, der klare, praxisbezogene und finanzierbare Regelungen braucht", so Funke. Starre EU-Richtlinien im Hygienerecht seien für die kleinen Betriebe in der Praxis schwer umzusetzen. Die nationale Sonderregelung, wie sie auch in Österreich seit Jahren Anwendung finde, sei für den wirtschaftlichen Fortbestand der Betriebe dringend notwendig.
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Viel investiert

Die landwirtschaftlichen Wildhalter in Deutschland wirtschafteten mit geringen Tierzahlen meist im Nebenerwerb, betonte Funke. Sie hätten in den vergangenen Jahren viel in ihre Betriebe investiert. Schlachtstätten seien genehmigt und teure EU-Zulassungen eingeholt worden. Ohne die bewährte Sonderregelung müssten viele Betriebe aufgeben. Die Zusatzkosten für Tierärzte seien über das Produkt Wildfleisch nicht finanzierbar. Dabei gewähre Wildhaltung in landwirtschaftlichen Gehegen den Tieren ein Höchstmaß an Tierwohl, ähnlich dem frei lebenden Wild. Zusätzlich pflegten die Betriebe durch extensive Weidewirtschaft schonend die Kulturlandschaft, während das bei den Verbrauchern beliebte Wildfleisch durch seine hochwertige Qualität und kurze Wege überzeuge.
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