Die EU-Handelssanktionen umfassen ein Importverbot für Hering und Makrele, die unter der Aufsicht der Färöer-Inseln gefangen wurden, sowie für Fischereierzeugnisse, die diese Arten beinhalten. Außerdem dürfen Schiffe von den Färöer-Inseln EU-Häfen nur eingeschränkt anlaufen.
"Diese Maßnahmen sind immer das allerletzte Mittel. Die Färöer hätten die Überfischung stoppen können, aber sie haben beschlossen, es nicht zu tun. Es ist nun allen klar, dass die EU entschlossen ist, alle ihr zur Verfügung stehenden Maßnahmen zu ergreifen, um die Bestände langfristig und nachhaltig zu schützen", sagte EU-Fischereikommissarin Maria Damanaki. Die Maßnahmen treten sieben Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
- Überfischung: EU-Kommission kürzt Fangquoten (9.8.2013)...
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