Eckpunkte stehen fest
Die Eckpunkte stehen für den Agrarbereich bereits seit 2012 fest. So sollen insgesamt rund 80 Prozent des Handels mit landwirtschaftlichen Gütern und Lebensmitteln liberalisiert werden. Das übrige Fünftel gilt als sensibler Bereich, für den lediglich zollfreie Quoten gewährt werden. Die EU erklärt sich unter anderem zur schrittweisen Öffnung des Binnenmarktes für jährlich bis zu eine Million Tonnen Weichweizen, 650.000 Tonnen Mais, 350.000 Tonnen Gerste, jeweils 40.000 Tonnen Schweine- und Geflügelfleisch, 20.000 Tonnen Weißzucker und 12.000 Tonnen Rindfleisch bereit. Ferner will die Gemeinschaft die zwei ukrainischen Weinbezeichnungen Soniachna Dolina und Novy Svet schützen.
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