Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Wirtschaft

EU-Freihandelsabkommen mit Kolumbien tritt in Kraft

am Freitag, 02.08.2013 - 12:26 (Jetzt kommentieren)

Brüssel/Bogota - Am 1. August 2013 fielen die Handelsschranken zwischen der Europäischen Union und Kolumbien. Ein Freihandelsabkommen mit dem südamerikanischen Land trat in Kraft.

Peru hatte die erforderlichen Formalitäten schneller erledigt und wendet die Handelsvereinbarungen schon seit März an. Das Abkommen soll den EU-Exporteuren Zolleinsparungen von rund 270 Millionen jährlich bringen.
 
Unter dem Dach des Abkommens sind in den beiden Andenländern auch landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel aus der EU mit dem Gütezeichen der geschützten geografischen Angabe gesichert. EU-Kommission und Mitgliedstaaten versprechen sich besondere Vorteile für die Autobranche, die Textil- und die Chemieindustrie.

Keine Zollbeschränkungen mehr

Für den Handel mit Industriegütern gelten nach Legitimierung des Abkommens mit Peru für 80 Prozent der Waren keine Zollbeschränkungen mehr und im Falle Kolumbiens für 65 Prozent.
Zehn Jahre nach Inkrafttreten des Abkommens soll der Handel für alle Industrieerzeugnisse vollständig liberalisiert sein. Bestandteil des Abkommens ist die Verpflichtung der beiden Andenstaaten, die Menschenrechte sowie den Arbeits- und Umweltschutz zu respektieren.

Menschenrechte ins Zentrum rücken

Erstmals soll im Europäischen Parlament eine Monitoring-Gruppe eingerichtet werden, die die Menschenrechtssituation in beiden Ländern kontinuierlich beobachtet. Mit dem Abkommen soll zudem die regionale Integration zwischen den vier Andenstaaten gefördert werden. Ecuador und Bolivien könnten dem Abkommen jederzeit beitreten, betonte die EU-Kommission, die ursprünglich ein Übereinkommen mit allen vier Staaten angestrebt hatte, wie Dow Jones News berichtet.

Kommentare

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...