Spuren von gentechnisch veränderten Organismen (
GVO) werden somit bis zu einem
Grenzwert von 0,1 Prozent erlaubt, sofern es sich um GVO handelt, die in er EU erlaubt sind, deren Zulassung beantragt wurde oder deren Zulassung abgelaufen ist.
Die sogenannte Nulltoleranz ist damit gefallen. Ein Grenzwert von 0,1 Prozent bedeutet, dass eines von Tausend keimfähigen Körnern in Zukunft gentechnisch verändert sein darf. Bislang wurde jede Schiffsladung, die mit in der EU nicht zugelassenen, gentechnisch veränderten Futtermitteln verunreinigt war, ausnahmslos zurückgeschickt. Obwohl das letzte Schiff im September 2009 zurückgeschickt wurde -Verunreinigungen also selten vorkommen - übten exportierende Produktions-Länder wie die USA und die Futtermittelindustrie starken Druck auf die EU aus, die Bestimmungen zu lockern.
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