Im Rahmen der Beihilfevorschriften des EG-Vertrags hat die Europäische Kommission heute eine deutsche Beihilferegelung in Höhe von etwa 100 Millionen Euro gebilligt, mit der Landwirten geholfen werden soll, die wegen der derzeitigen Wirtschaftskrise in Schwierigkeiten geraten sind. Aus den Daten, die die deutschen Behörden vorgelegt haben, gehe - nach Angaben der Kommission - hervor, dass der Rückgang der Erzeugerpreise im deutschen Landwirtschaftssektor zu Einkommensausfällen von etwa sechs Milliarden Euro geführt hat. Die Beihilfen nach dieser neuen Regelung können bis zum 31. Dezember 2010 gewährt werden und in Form von Direktbeihilfen, Zinszuschüssen, bezuschussten Darlehen oder bezuschussten Garantien erfolgen.
Neue Regelung steht Landwirten aus allen Bereichen offen
Mit der deutschen Regelung kommt erstmals die Änderung des vorübergehenden Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmitteln in der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise zur Anwendung, mit dem die Möglichkeit eröffnet wurde, landwirtschaftlichen Primärerzeugern Beihilfen bis zu einer bestimmten Höhe zu gewähren. Die deutsche Regelung steht Landwirten aus allen Bereichen offen, sofern sie nicht bereits am 1. Juli 2008 (also vor Beginn der Krise) in Schwierigkeiten waren. Sie ist bis zum 31. Dezember 2010 befristet und ergänzt andere Krisenmaßnamen, die Deutschland bereits in Anwendung des vorübergehenden Gemeinschaftsrahmens eingeführt hat.
Deutsche Behörden wiesen Notwendigkeit für Regelung nach
Die neue deutsche Regelung erfüllt alle Bedingungen des geänderten Gemeinschaftsrahmens. Insbesondere haben die deutschen Behörden nachgewiesen, dass die Regelung erforderlich, geeignet und angemessen ist, um eine beträchtliche Störung im deutschen Wirtschaftsleben zu beheben. Deshalb kam die Kommission zu der Auffassung, dass die Regelung nach Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe b EG-Vertrag genehmigt werden kann. Der vollständige Wortlaut der Entscheidung der Kommission wird im Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb unter dem Aktenzeichen N 597/09 veröffentlicht. (pd)
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.