Jedes EU-Mitgliedsland muss für die Beantragung dieser Beihilfen ein Bienenschutzprogramm mit den geplanten detaillierten Maßnahmen für die dreijährige Förderperiode ausarbeiten und die dafür benötigen finanziellen Mitteln kalkulieren. Die Höhe des EU-Beitrages wird nach der Zahl der Bienenstöcke in den Mitgliedstaaten festgelegt.
Insgesamt können folgende sechs spezifische Maßnahmen durch das Programm finanziert werden:
- Technische Unterstützung von Imkern und deren Vereinigungen,
- Bekämpfung der Varroatose,
- Rationalisierung der Bienenwanderung,
- Maßnahmen zur Förderung der Laboranalyse von Honig und
- Aufstockung beziehungsweise "Wiederauffüllung " der Bienenbestände sowie zur
- Durchführung von Forschungsprogrammen, die der Verbesserung der Honigqualität dienen.
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