Die Entscheidung über den GVO-Anbau künftig den EU-Mitgliedstaaten zu überlassen, sei kaum im Sinne eines gemeinsamen EU-Binnenmarktes, erklärten die Juristen des Rates und zweifelten damit die Rechtsgrundlage des Kommissionsvorschlags an.
'Ethische Bedenken' als Begründung für Anbauverbot angezweifelt
Die Kommission argumentiert hingegen, dass sie für ein reibungsloses GVO-Zulassungsverfahren in der EU sorgen wolle, was sehr wohl im Sinne des gemeinsamen EU-Binnenmarktes sei. Weiters bezweifeln die Juristen, dass ethische Bedenken für GVO-Verbote in EU-Mitgliedstaaten ausreichen. Das ist ihrer Ansicht nach eine zu schwache Grundlage. Zumal gerieten die EU-Mitgliedstaaten in Widersprüche, wenn sie aus ethischen Gründen den Anbau verbieten und gleichzeitig den Import von GVO-Futtermitteln zulassen.
Experten befassen sich am Donnerstag mit Urteil der Juristen
Die Experten aus den EU-Mitgliedstaaten wollen sich am kommenden Donnerstag in einer Ad-Hoc-Gruppe mit dem Urteil der Juristen befassen. Die Beratungen in Brüssel werden sich nach dieser Kritik noch lange hinziehen. (aiz)
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