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Politik international

EU: Juristen erteilen GVO-Selbstbestimmung eine Absage

am Dienstag, 09.11.2010 - 16:59 (Jetzt kommentieren)

Brüssel - Der Vorschlag der EU-Kommission zu neuen Zulassungsregeln für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) hat einen schweren Rückschlag erlitten. Juristen des EU-Ministerrates veröffentlichten am Montag eine negative Stellungnahme.

Frau im Labor

Die Entscheidung über den GVO-Anbau künftig den EU-Mitgliedstaaten zu überlassen, sei kaum im Sinne eines gemeinsamen EU-Binnenmarktes, erklärten die Juristen des Rates und zweifelten damit die Rechtsgrundlage des Kommissionsvorschlags an.

'Ethische Bedenken' als Begründung für Anbauverbot angezweifelt

Die Kommission argumentiert hingegen, dass sie für ein reibungsloses GVO-Zulassungsverfahren in der EU sorgen wolle, was sehr wohl im Sinne des gemeinsamen EU-Binnenmarktes sei. Weiters bezweifeln die Juristen, dass ethische Bedenken für GVO-Verbote in EU-Mitgliedstaaten ausreichen. Das ist ihrer Ansicht nach eine zu schwache Grundlage. Zumal gerieten die EU-Mitgliedstaaten in Widersprüche, wenn sie aus ethischen Gründen den Anbau verbieten und gleichzeitig den Import von GVO-Futtermitteln zulassen.

Experten befassen sich am Donnerstag mit Urteil der Juristen

Die Experten aus den EU-Mitgliedstaaten wollen sich am kommenden Donnerstag in einer Ad-Hoc-Gruppe mit dem Urteil der Juristen befassen. Die Beratungen in Brüssel werden sich nach dieser Kritik noch lange hinziehen. (aiz)

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