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Politik EU

EU-Kommission fordert 318 Mio. Euro an GAP-Geldern zurück

am Samstag, 05.04.2014 - 13:00 (Jetzt kommentieren)

Brüssel - Die Europäische Kommission hat im Rahmen des sogenannten Rechnungsabschlussverfahrens EU-Agrarmittel in der Höhe von insgesamt 318 Millionen Euro zurückgefordert.

Die Gelder waren von den Mitgliedstaaten vorschriftswidrig verwendet worden. Da diese Mittel aber bereits teilweise von den Ländern wieder eingezogen wurden, belaufen sich die finanziellen Auswirkungen des heutigen Beschlusses auf rund 315 Millionen Euro. Diese Gelder fließen in den EU-Haushalt zurück.
 
Mit diesem jüngsten Beschluss werden Mittel von folgenden elf Mitgliedstaaten wieder eingezogen: Dänemark, Deutschland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Portugal, Rumänien, Slowenien, Finnland und Großbritannien. Die wichtigsten Gründe für die Rückforderungen sind Mängel bei der Zuweisung von Zahlungsansprüchen, Unzulänglichkeiten im Zusammenhang mit Cross Compliance, sowie unzureichende Kontrollen bei der Vergabe von zinsvergünstigten Darlehen. Deutschland muss insgesamt 2,38 Mio Euro zurückzahlen. Der größte Posten wird mit rund rund 239 Millionen Euro von Frankreich zurückgefordert.
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Gewichtungsfaktor von Leguminosen wird angehoben

Unterdessen hat die EU-Kommission im Streit mit dem Europaparlament (EP) nachgegeben, wodurch schon mit dem Beginn der Agrarreform der Anbau von Leguminosen auf ökologischen Vorrangflächen attraktiver werden soll. Demnach bietet die EU-Kommission einen delegierten Rechtsakt mit erweiterten Nutzungsmöglichkeiten der ökologischen Vorrangfläche an. Leguminosen sollen darin einen Gewichtungsfaktor von 0,7 bekommen. In den bisherigen Vorlagen wurde der Anbau von Eiweißpflanzen mit einem Faktor von lediglich 0,3 weitgehend verhindert.
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Ein 100 ha-Ackerbaubetrieb müsste also nicht mehr 16,6 ha, sondern nur noch 7,14 ha mit Klee oder Bohnen bestellen, um die Greening-Auflage zu erfüllen. Nach Auskunft von Juristen ist ein neuer Faktor in einem delegierten Rechtsakt nicht allein durch eine Erklärung zu ändern, stattdessen müsste die EU-Kommission einen neuen Rechtsakt vorlegen. Das EU-Parlament fordert, dass die Entscheidung rasch getroffen wird, damit der neue Leguminosenfaktor vor dem 01. Januar 2015 in Kraft treten kann.

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