Unterdessen hat die EU-Kommission im Streit mit dem Europaparlament (EP) nachgegeben, wodurch schon mit dem Beginn der Agrarreform der Anbau von
Leguminosen auf ökologischen Vorrangflächen attraktiver werden soll. Demnach bietet die EU-Kommission einen delegierten Rechtsakt mit erweiterten Nutzungsmöglichkeiten der ökologischen Vorrangfläche an. Leguminosen sollen darin einen Gewichtungsfaktor von 0,7 bekommen. In den bisherigen Vorlagen wurde der Anbau von Eiweißpflanzen mit einem Faktor von lediglich 0,3 weitgehend verhindert.
- Ländermehrheit gegen Pflanzenschutz auf Vorrangflächen (02. April)
Ein 100 ha-Ackerbaubetrieb müsste also nicht mehr 16,6 ha, sondern nur noch 7,14 ha mit Klee oder Bohnen bestellen, um die Greening-Auflage zu erfüllen. Nach Auskunft von Juristen ist ein neuer Faktor in einem delegierten Rechtsakt nicht allein durch eine Erklärung zu ändern, stattdessen müsste die EU-Kommission einen neuen Rechtsakt vorlegen. Das EU-Parlament fordert, dass die Entscheidung rasch getroffen wird, damit der neue Leguminosenfaktor vor dem 01. Januar 2015 in Kraft treten kann.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.