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Politik EU

EU-Kommission fordert 335 Mio. Euro an GAP-Mitteln zurück

am Freitag, 13.12.2013 - 07:46 (Jetzt kommentieren)

Brüssel - Kurz vor Weihnachten fordert die Europäische Kommission EU-Agrargelder von den Mitgliedstaaten zurück. Vor allem Frankreich und Griechenland trifft es diesmal.

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Insgesamt 335 Millionen (Mio.) Euro zieht die Kommission in der jüngsten Runde des Anlastungsverfahrens wieder ein. Da die Mitgliedstaaten zum Teil schon gezahlt haben, fließen 304 Mio. Euro in den EU-Haushalt. Frankreich muss rund 141 Mio. Euro wegen unzureichender Kontrollen der Cross-Compliance-Auflagen zurückzahlen. Hinzu kommen für das Land noch knapp 18 Mio. Euro für Mängel bei der Förderung von Erzeugergemeinschaften. Griechenland werden rund 110 Mio. Euro wegen Fehler in der Agrarverwaltung angelastet, den Niederlanden 24 Mio. Euro.
 
Für Deutschland mit 300.000 Euro und Österreich mit 3,63 Mio. Euro fallen die Korrekturen dagegen geringer aus.
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Insgesamt 15 Länder betroffen

Insgesamt 15 Länder sind von den Rückforderungen betroffen. Neben den oben genannten Staaten müssen finanzielle Berichtigungen auch von
  • Belgien (840.000 Euro),
  • der Tschechischen Republik (120.000 Euro),
  • Spanien (23,76 Mio. Euro),
  • Finnland (1,32 Mio. Euro),
  • Ungarn (340.000 Euro),
  • Irland (40.000 Euro),
  • Luxemburg (230.000 Euro),
  • Lettland (10.000 Euro),
  • Rumänien (70.000 Euro) und
  • Schweden (20.000 Euro) gemacht werden. 
Für Frankreich beläuft sich Gesamtsumme über alle Einzelberichtigungen auf 159,94 Mio. Euro, für Griechenland auf 109,35 Mio. Euro und für die Niederlande auf 35,53 Mio. Euro Aufgrund eines Gerichtsurteils gegen einen früheren Beschluss der Kommission werden Portugal 0,5 Mio. Euro zurückerstattet.
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Mehr als 100 Prüfbesuche jährlich

Die EU-Kommission führt jährlich mehr als 100 Prüfbesuche durch, um sicherzustellen, dass die Kontrollen der Mitgliedstaaten und deren Abhilfemaßnahmen für Mängel ausreichend sind. Außerdem kann die Kommission nachträglich Gelder zurückfordern, wenn ihre Prüfungen ergeben, dass durch die Maßnahmen der Mitgliedstaaten eine ordnungsgemäße Verwendung der EU-Mittel nicht hinreichend gewährleistet ist.
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