Die EU-Kommission hat am Mittwoch in Brüssel das französische Beihilfepaket genehmigt, das den erweiterten Rahmen von 15.000 Euro pro Betrieb nicht überschreiten darf.
Die Hilfen sind bis zum 31. Dezember 2010 beschränkt und dürfen als Direktzahlungen, Zinszuschüsse oder Beihilfen für Versicherungen gewährt werden. Betriebe, die schon vor dem 1. Juli 2008 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckten, sind ausgenommen. Frankreich habe die außergewöhnlich schlechte Lage seiner Landwirte nachgewiesen, begründete die Kommission ihre Zustimmung. (aiz)
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