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Politik EU

EU-Kommission: Kein Greening vor 2015

am Freitag, 19.04.2013 - 08:59 (Jetzt kommentieren)

Die Kommission ist fest davon überzeugt, dass eine Übergangsperiode bei der GAP-Reform unvermeidbar ist. So sollen die Direkzahlungen erst ab 2015 an Ökologisierungsmaßnahmen gekoppelt sein.

Die Europäische Kommission hat gestern Vorschläge mit Übergangsvorschriften für 2014 veröffentlicht. Obwohl die EU-Organe zuversichtlich sind, dass die Einigung vor Ende Juni zustande kommt, sei es unrealistisch davon auszugehen, dass die Mitgliedstaaten bis zum Beginn des kommenden Jahres alle notwendigen administrativen Verfahren eingeführt haben. Um Kontinuität zu gewährleisten, seien daher für einige Bestandteile der GAP und am offensichtlichsten für die Direktzahlungsregelung Übergangsregeln erforderlich.
 
Dies würde bedeuten, dass die bestehenden Vorschriften der Betriebsprämienregelung, der Regelung für die einheitliche Flächenzahlung und der Zahlungen gemäß "Artikel 68"weiterhin im Antragsjahr 2014 gelten. Neue Regeln wie die für die Ökologisierung würden erst ab Beginn des Jahres 2015 gelten, so dass die Zahlstellen über mehr Zeit verfügen, um sich auf diese Veränderungen vorzubereiten.
  • GAP: Positionierungen im Trilog (15.4.2013) ...
  • Zukunft der GAP: Eine Gleichung mit vielen Unbekannten (13.4.2013) ...

 

'Externe Konvergenz' schon 2014

Mit den heutigen Vorschlägen sollen auch die finanziellen Auswirkungen der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 8. Februar berücksichtigt werden, für die das Europäische Parlament noch seine Zustimmung erteilen muss. Die Einführung einer gerechteren Verteilung der Mittel für Direktzahlungen unter den Mitgliedstaaten, häufig "externe Konvergenz" genannt, würde somit bereits im Antragsjahr 2014 beginnen.
 
EU-Landwirtschaftskommissar Dacian Cioloș kommentierte die neuen Vorschläge mit folgenden Worten: "Das Motto für Direktzahlungen im Jahr 2014 lautet ‚Bestehende Regeln, neue Haushaltsmittel’, da es wichtig ist, dass die Zahlstellen über hinreichende Zeit verfügen, um die administrativen Vorkehrungen zu treffen und die Gewähr für die ordnungsgemäße Verwaltung der EU-Mittel zu bieten, und dass die Landwirte sich über die neuen Regeln im Klaren sind und nicht in etwas Neues hineingedrängt werden, bevor alles steht."
 

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