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Politik EU

EU-Kommission legt neues Saatgutrecht vor

am Montag, 06.05.2013 - 17:03 (Jetzt kommentieren)

Brüssel - Die Europäische Kommission hat heute das vorab bereits heiß diskutierte neue Saatgutrecht vorgelegt. Es enthalte "vereinfachte und flexiblere" Vorschriften für die Bereitstellung von Saatgut.

Die Europäische Kommission hat heute das Regelpaket für Gesundheits- und Sicherheitsstandards in der Lebensmittelkette vorgelegt. Darin enthalten ist auch das mit Spannung erwartete neue Saatgutrecht.
 
Das Paket enthalte "vereinfachte und flexiblere Vorschriften für die Bereitstellung von Saatgut", meint die EU-Kommission. Verbesserte Testvorschriften sollen die biologische Vielfalt fördern.
 
Den Handel mit Saatgut althergebrachter Sorten wolle die Kommission nicht erschweren, sondern erleichtern. Traditionelle Sorten werden von Tests und anderen rechtlichen Auflagen ausgenommen.

Pflanzenvermehrungsmaterial (einschließlich Saatgut)

Mit der neuen Verordnung will die Kommission eine größere Auswahl schaffen, unter anderem durch
  • neue verbesserte und getestete Sorten,
  • Material, das nicht der Definition einer Sorte entspricht (heterogenes Material),
  • herkömmliche Sorten und
  • für Nischenmärkte bestimmtes Material.
Die Vorschriften fallen je nach Typ des Materials, Erzeugungsbedingungen und Unternehmensgröße unterschiedlich aus.
 
So gelten für althergebrachte Sorten und heterogenes Material lediglich abgeschwächte Registrierungsvorschriften. Solche Kategorien sind von Tests und anderen rechtlichen Auflagen ausgenommen.
 
Weniger strenge Auflagen gelten ferner für Mikrounternehmen: Diese können Pflanzenvermehrungsmaterial jedes Typs als "für Nischenmärkte bestimmtes Material" ohne Registrierung auf den Markt bringen. Mikrounternehmen brauchen zudem grundsätzlich keine Registrierungsgebühren zahlen.

Konkretere Maßnahmen als die oben aufgeführten hat die Kommission heute allerdings noch nicht veröffentlicht.

Hobbygärtner und privater Tausch von Vorschriften ausgenommen

Ausgenommen von den EU-Vorschriften ist der Einsatz von Saatgut zu privaten Zwecken. So können Hobbygärtner weiterhin jede Art von Pflanzenvermehrungsmaterial erwerben und ihr Saatgut in kleinen Mengen auf dem Markt bereitstellen. Ebenfalls keine Anwendung finden die vorgeschlagenen Vorschriften auf Saatgut, das zwischen Personen ausgetauscht wird, die keine Unternehmer sind (beispielsweise Hobbygärtner). 
  • Zweifel um neue Saatgutrichtlinie (4. Mai) ...
  • Saatgutrichtlinie nur für professionellen Handel gültig (25. April) ...
  • EU-Kommission überarbeitet Saatgutrichtlinie (11. Dezember 2012) ...

Pflanzenschutzregelung erweitern

Um die Ansiedlung neuer Schädlinge in der EU zu verhindern, schlägt die Kommission außerdem vor, die bisherige Pflanzenschutzregelung zu erweitern. So heben die Vorschriften stärker auf den mit höherem Risiko behafteten Handel mit Drittländern und eine bessere Rückverfolgbarkeit des Pflanzenmaterials auf dem Binnenmarkt ab. Die Überwachung soll ausgebaut werden. Außerdem sind Maßnahmen zur frühzeitigen Tilgung beim Auftreten neuer Schädlingsarten sowie zur finanziellen Entschädigung der Unternehmer vorgesehen, deren Pflanzen solchen Quarantäneschädlingen zum Opfer fallen.
 
Die anderen EU-Organe, darunter das Europäische Parlament und der Rat, werden nun über das Maßnahmenpaket der Kommission beraten und anschließend ihre Standpunkte vorlegen. Nach jetzigem Stand geht die Kommission davon aus, dass das Paket 2016 in Kraft tritt. 

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