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Politik EU

EU-Kommission überarbeitet Saatgutrichtlinie

am Dienstag, 11.12.2012 - 11:48 (Jetzt kommentieren)

Brüssel - Die europäischen Regeln für Saatgut sind nun mehr als 40 Jahre alt. Die EU-Kommission arbeitet aktuell an einer Aktualisierung und will ihren Vorschlag Anfang 2013 vorlegen.

Die internen Beratungen über eine EU-Saatgutverordnung sind nun abgeschlossen. Nach der Übersetzung möchte die Brüsseler Behörde ihren Vorschlag zu Beginn des kommenden Jahres vorlegen, damit dieser mit dem Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten abgestimmt werden kann. Züchter können zukünftig neue Sorten gleich beim Europäischen Sortenamt im französischen Angers anmelden. Bisher ging der Weg über die nationalen Sortenämter. Dies ist eine der Neuerungen nach der geplanten Überarbeitung. Künftig soll es ein öffentliches Register für alle Saatgutunternehmen geben, um die Kontrollen zu erleichtern. Schließlich möchte die Kommission auch die Ausnahmen für Erhaltungssaatgut überarbeiten.
 

Reform steht in der Kritik

Das EU-Saatgutrecht privilegiere mit seinem Grundkonzept von scharf unterscheidbaren uniformen Sorten die industriellen Sorten auf Kosten der Biodiversität, so die Meinung einiger Kritiker. Diese Tendenz werde durch die geplante Reform forciert. Es drohe eine Gleichschaltung des Saatgutverkehrsrechtes in der EU. Die gegenwärtigen 12 EU-Richtlinien sollen durch eine einzige EU-Verordnung (regulation) ersetzt werden. Dies bedeute: es soll in allen Mitgliedsstaaten unmittelbar geltendes Recht gesetzt werden, während jetzt noch die Staaten bei der Umsetzung der Richtlinien in nationales Recht einen gewissen Spielraum haben. Dies würde eine Gleichschaltung des Saatgutverkehrsrechtes in allen 27 EU-Staaten bewirken. Dies sei angesichts ganz unterschiedlich strukturierter Landwirtschaft unangemessen. Besonders in Ost- und Südeuropa spiele der lokale Austausch von Saatgut eine große Rolle.
 

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