
EU-Kommission verklagt Frankreich

AgE
am Montag, 23.05.2011 - 15:00
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Brüssel - Die EU-Kommission verklagt Frankreich vor dem Europäischen Gerichtshof. Grund ist das Festhalten der französischen Regierung an Maßnahmen zum Schutz vor Scrapie.

Die französische Regierung hält an Maßnahmen zum Schutz vor transmissiblen spongiformen Enzephalopathien (TSE) fest, die Brüssel für überzogen hält. Wird auf einem Schaf- oder Ziegenhaltungsbetrieb die Traberkrankheit nachgewiesen, sehen die EU-Vorschriften aktuell lediglich vor, dass die Milch der Tiere nicht zur Verfütterung genutzt werden darf, da eine Übertragungsmöglichkeit der Erreger auf Jungtiere über die Milch als wahrscheinlich gilt. Für den Menschen stellen die Produkte nach Auffassung der Kommission hingegen kein Gesundheitsrisiko dar.
Paris hält dies für nicht ausreichend und blockiert die Einfuhr von für den menschlichen Verzehr bestimmten Schaf- und Ziegenmilchprodukten, die aus Beständen stammen, in denen ein Fall von Scrapie aufgetreten ist. Eine von der Kommission 2009 verabschiedete Lockerung von EU-Vorsichtsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit der BSE-Krise eingeführt wurden, wird abgelehnt.
Die Kommission monierte in einer Pressemitteilung, Frankreich leiste dadurch nicht nur keinen weiteren Beitrag zur Lebensmittelsicherheit, sondern binde auch Ressourcen der Kontrollbehörden. Das Land beschränke Importe von Schaf- und Ziegenmilch sowie daraus gewonnenen Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten und nehme vorwiegend kleinen landwirtschaftlichen Betrieben die Möglichkeit, Marktchancen im Binnenmarkt zu nutzen. Verbraucher würden unnötigerweise an der freien Wahl ihrer Lebensmittel gehindert.
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