Das so genannte Rechnungsabschlussverfahren führt die EU-Kommission jährlich durch. Insgesamt fordert die Behörde dieses Jahr 115,2 Millionen Euro zurück. Ein Teil des Geldes hat sie von den Mitgliedsstaaten bereits wieder eingezogen. Offen sind noch obige 54,3 Millionen Euro.
Die EU-Mitgliedstaaten sind für die Verwaltung des Großteils der Agrar-Zahlungen zuständig. Sie müssen Kontrollen vornehmen und die Anträge der Landwirte auf Direktzahlungen überprüfen. Um sicher zu gehen, dass die Staaten Kontrollen und Mängelbehebung vorschriftsmäßig durchführen, führt die EU-Kommission selbst Kontrollen aus. Das sind mehr als 100 im Jahr. Wenn die Kommission feststellt, dass eine ordnungsgemäße Verwendung der EU-Mittel nicht sichergestellt ist, kann sie nachträglich Gelder zurückfordern.
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