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Politik international

EU-Kommission will Klonen für die Tierzucht für fünf Jahre verbieten

am Montag, 08.11.2010 - 16:59 (Jetzt kommentieren)

Brüssel - Die EU-Kommission hat einen Bericht über das Klonen von Tieren zur Lebensmittelerzeugung vorgelegt. Demnach soll das Klonen EU-weit für die kommenden fünf Jahre verboten bleiben, Produkte von Nachkommen sowie Zuchtmaterial können aber weiter eingeführt werden.

In ihrem Bericht regt die Brüsseler Behörde unter anderem an, das Klonen in der Tierzucht zumindest für die kommenden fünf Jahre zu verbieten. Ein Importverbot soll ferner für geklonte Zwillinge von Nutztieren gelten. Davon nicht betroffen wäre der Handel mit Samen und Embryonen, die prinzipiell von in Übersee geklonten Tieren stammen können: Für solches Zuchtmaterial soll stattdessen ein System zur Rückverfolgbarkeit aufgebaut werden.

Freie Fahrt für Fleisch von Nachkommen geklonter Tiere

Ebenfalls freie Fahrt hätte weiter das Fleisch von Nachkommen geklonter Tiere. Die Kommission nimmt Nachfolgegenerationen bewusst aus, weil sie die Kontrolle eines entsprechenden Einfuhrverbots für nicht praktikabel hält.

EFSA: Keine Bedenken bei Lebensmittelsicherheit

Begründet wird das geplante Klonverbot von der Generaldirektion Verbraucherschutz der Kommission mit Tierschutzeinwänden. Die Lebensmittelsicherheit ist laut dem Brüsseler Papier hingegen durch die neue Züchtungsmethode nicht beeinträchtigt. Bei all dem stützt sich die für Verbraucherschutz zuständige Generaldirektion auf einschlägige Stellungnahmen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die betont hatte, dass Fleisch und Milch geklonter Tiere als gleichwertig mit den Produkten aus konventioneller Züchtung anzusehen seien.

Tierschutzproblem: Hoher Anteil kranker Jungtiere

Als generelles Tierschutzproblem beim Klonen wird der hohe Anteil von Jungtieren genannt, die kurz nach der Geburt oder in den ersten Lebenswochen verenden, sei es an Herz-Kreislauf-Problemen, Atemwegserkrankungen, Leber- oder Nierenstörungen, Krankheiten des Immunsystems oder Fehlentwicklungen im Muskel- und Skelettapparat.

Kennzeichnungspflicht nicht thematisiert

Von einer Kennzeichnungspflicht für Klonprodukte ist in dem Kommissionspapier nicht die Rede. Mit der angestrebten Rückverfolgbarkeit könnte aber künftig zwischen Klonlinien und konventionell gezüchteten Tieren unterschieden und somit eine Kennzeichnung ermöglicht werden. Der Verwaltungsaufwand bliebe laut Auffassung der Kommission begrenzt. Es müssten allerdings neue Datenbanken geschaffen werden. (AgE)

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