Das Leiden der geklonten Tiere führt die Kommission als Argument für ihre Verbotsabsichten an. Den Handel mit Fleisch und anderen Erzeugnissen von den Nachkommen dieser Tiere will die Kommission hingegen weiter zulassen. Sie beruft sich auf die Europäische Lebensmittel-Sicherheitsbehörde (EFSA), die gesundheitliche Risiken f ür den Verbraucher ausschließt.
Die Produkte von den Nachkommen geklonter Tiere unterscheiden sich nicht von denen aus der konventionellen Tierhaltung, betont die EFSA. Das Europäische Parlament fordert ein Verbot des Klonens und des Handels mit entsprechenden Erzeugnissen. (aiz)
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