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Politik international

EU-Mitglieder stimmen über GVO-Grenzwert ab

am Dienstag, 08.02.2011 - 08:14 (Jetzt kommentieren)

Brüssel - Ein Grenzwert für Spuren von in der EU nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) steht im Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit in Brüssel zur Abstimmung an.

Die Toleranz von 0,1 Prozent soll lediglich für Importfuttermittel gelten. Sojabohnen, die zu Lebensmitteln verarbeitet werden, bleiben im Vorschlag der EU-Kommission ausgeschlossen. Drei Jahre hat die Brüsseler Behörde bis zur Vorlage eines solchen Grenzwertes gebraucht. Anschließend diskutierte sie weitere drei Monate mit den EU-Mitgliedstaaten, ob Lebensmittel doch noch einbezogen werden sollen. Vor allem die scharfe Kritik von Umweltverbänden lässt die Kommission nun zögern. Diese kritisieren die Toleranzschwelle, die den Zulassungsprozess für GVO in der EU aushebeln würde und drohen rechtliche Schritte an. So wurde auch die ursprünglich auf Mitte Januar angesetzte Entscheidung wieder mal vertagt um den Entwurf zu überarbeiten. Sollten die EU-Mitgliedstaaten am Dienstag zustimmen, können Futtermittel aus der im April anstehenden südamerikanischen Ernte mit geringerem Risiko für die Importeure in die EU gebracht werden.

Streit um nationale Anbauverbote hält an

Bei der Diskussion um den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in der EU ist hingegen noch kein Ende abzusehen. Die Europäische Kommission macht es sich mit ihren Plänen für nationale Anbauverbote gentechnisch veränderter Organismen (GVO) zu einfach. Das ist die Meinung der zuständigen Berichterstatterin im Europaparlament, Corinne Lepage. Die von der Kommission eingeführte Trennung in eine Risikobewertung auf der europäischen Ebene einerseits und davon losgelösten Motiven der Mitgliedstaaten für die Einführung eines Anbaustopps andererseits würden der Komplexität der Situation nicht gerecht, schreibt die linksliberale Französin in der Begründung ihres Entwurfs zu den Kommissionsvorschlägen.
 
Als Gründe für ein Anbauverbot sollte laut Lepage unter anderem akzeptiert werden:
  • das Risiko einer Resistenzbildung,
  • die Gefahr der unkontrollierten Ausbreitung,
  • sozioökonomische Überlegungen wie unangemessen hohe Kosten für die Gewährleistung vollständig GVO freier Produkte,
  • ferner die Zersplitterung der Landschaft, der Artenschutz oder der Erhalt traditioneller landwirtschaftlicher Praktiken.  
 
Nach Ansicht der ehemaligen französischen Umweltministerin beschneidet die Kommission das Recht der Mitgliedstaaten, eigene Risikoabschätzungen vorzunehmen, die über die Bewertung auf Gemeinschaftsebene hinausgehen. EU-Gesundheitskommissar John Dalli will es den Regierungen bekanntlich gestatten, den GVO-Anbau unter Verweis auf gesellschaftliche oder ethische Motive zu untersagen, unter der Bedingung, dass ein solcher Schritt ausdrücklich nicht mit Gesundheits- und Umweltschutzgründen gerechtfertigt wird. Dalli befürchtet, dass dadurch das EU-Zulassungsverfahren, wonach GVO nur dann vermarktet werden dürfen, wenn sie unbedenklich sind, ad absurdum geführt würde.
 
Lepage unterstreicht, dass die Mehrheit der Bevölkerung GVO ablehne, und verweist dazu ausführlich auf die jüngste Eurobarometer-Umfrage zum Thema Gentechnik. Darin wurde ermittelt, dass beispielsweise 72 Prozent der befragten Bürger der Meinung sind, die Entwicklung von gentechnisch veränderten Nahrungsmitteln sollte nicht ermutigt werden. Die Mitgliedstaaten will die Europaabgeordnete dazu verpichten sicherzustellen, dass Produkte aus konventioneller und biologischer Landwirtschaft nicht versehentlich mit GVO vermischt werden.

Liste erwartet

Am Freitag dieser Woche steht das nächste Treffen der eigens für den Kommissionsvorschlag gegründeten Ratsarbeitsgruppe an. Dort soll die Brüsseler Behörde die von den Mitgliedstaaten geforderte Liste mit rechtlich unanfechtbaren Gründen für ein GVO-Anbauverbot vorlegen. Der juristische Dienst des Rates hatte im November argumentiert, ein Anbauverbot, das auf ethischen Bedenken beruhe, könnte einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGh) nicht standhalten.
 
Wie vergangene Woche laut Agra Europe durchsickerte, dürfte die Kommission in der Liste unter anderem auf die Möglichkeit eines Verbots zur Wahrung der öffentlichen Ordnung abzielen - im Falle von Protesten der Bevölkerung. Neben religiösen Bedenken hält die Brüsseler Behörde Raumplanungsentscheidungen, Naturschutzargumente, die Bewahrung traditioneller Bewirtschaftungsmethoden oder auch die Sicherstellung der Entscheidungsfreiheit für konventionelle Produkte als geeignete Gründe für ein Anbauverbot.
 
Allerdings will die Kommission diese ausdrücklich unvollständige Liste nicht zu einem formellen Bestandteil der Rechtsvorschläge machen. Genau darauf dürften die Mitgliedstaaten jedoch pochen, um im Falle von Klagen Rechtssicherheit zu haben. Bis zum Jahresende wird die Kommission vier Konferenzen zum Thema Gentechnik veranstalten, mit jeweils unterschiedlichen Schwerpunkten. Die erste soll am 17. März stattnden und sich um die Sicherheitsbewertung drehen. (aiz/AgE)

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