Damit sollen alle derartigen Bezeichnungen einbezogen werden, die vor dem 15.September 2009 registriert wurden. Insgesamt sind dies rund 800 europäische und 22 Schweizer geografische Herkunftsangaben. Somit ist dann die gesamte Bandbreite dieser Kennzeichnungen geschützt, da das Agrarhandelsabkommen, das zwischen der EU und der Schweiz seit 1. Juni 2002 in Kraft ist, bereits den Schutz von Wein und Spirituosen abdeckt.
Die neue Vereinbarung führt außerdem einen Mechanismus für Aktualisierungen ein und trifft Vorbereitungen für regelmäßige Gespräche, die von besonderem Nutzen sein werden, wenn es um die Integrierung neuer geografischer Herkunftsangaben geht.
Die Verhandlungen über das Abkommen konnten bereits im Dezember 2009 abgeschlossen werden. Die Vereinbarung soll in der nahen Zukunft unterschrieben und an das Europäische Parlament zur Bewilligung gesendet werden. Danach tritt sie dann in Kraft. (aiz)
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