Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist die zuständige Stelle in Deutschland für Anträge zur Absatzförderung an die EU-Kommission. Ein wichtiges Element der gemeinsamen Agrarpolitik ist die Information der Verbraucher über europäische Erzeugnisse aus landwirtschaftlicher Produktion, deren Qualitätsstandards und die gängigen Herstellungsverfahren.
Auch die Güte der Lebensmittel sowie wichtige Ernährungsaspekte sollen der Bevölkerung näher gebracht werden. Die EU-Kommission stellt dafür jetzt die Finanzmittel für Kampagnen ab 2010 zur Verfügung. Die Bewerbungsfrist für EU-Informations- und Absatzförderungsprogramme in Deutschland ist der 30. November 2009. Die BLE unterstützt die Verbände bei der Optimierung der Anträge. Teilnehmen können alle repräsentativen Fachverbände der Agrar- und Nahrungsmittelwirtschaft.
EU übernimmt 60 Prozent der Kosten
Bevorzugt werden integrierte Kommunikationsmaßnahmen mit mehrjähriger Laufzeit. Die Programme sollen für mindestens ein Jahr, aber maximal auf eine dreijährige Laufzeit ausgerichtet sein. Die EU unterstützt die Marketinginitiativen mit maximal 60 prozentiger Kostenübernahme. Mindestens 20 Prozent der Kampagnenkosten müssen von der Bewerberorganisation getragen werden. Die BLE weist darauf hin, dass die anderen Mitgliedsstaaten von den Fördermitteln profitieren, wenn keine deutsche Initiative einen Antrag stellt.
Anträge bei der BLE abgeben
Bis Februar 2009 kümmerte sich die Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA) um die Bewerbung deutscher Produkte im In- und Ausland und organisierte auch die nationale Teilnahme an den EU-Absatzförderungsmaßnahmen. Seit dem Wegfall des Absatzfonds müssen Branchen- und Dachverbände nun selbst die Aufgaben des Marketings für ihre Erzeugnisse übernehmen. Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Internet unter www.ble.de/absatzfoerderung. (pd)
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