Über ein Jahr nach der Abstimmung im Agrarausschuss des Europäischen Parlaments fanden die drei Verhandlungspartner Europäische Kommission, Europäischer Rat und EU-Parlament immer noch zu keiner Einigung in den Trilogverhandlungen zur Revision der sogenannten EU-Öko-Verordnung. Die Verhandlungen scheiterten vor allem an der Diskussion zu unterschiedlichen Pestizid-Rückstandswerten für Bio- und konventionelle Produkte.
Trilog zur Ökoverordnung wird ausgesetzt
Weder der Rat noch das Parlament waren laut Berichterstatter Martin Häusling und agrarpolitischer Sprecher der Grünen/EFA im Europäischen Parlament in der Lage, die vorgelegte Kompromisse unter anderem zu den zentralen Themen Pflanzenschutz, Anbau unter Glas oder Saatgut zu akzeptieren. Damit ist der Trilog zur EU-Ökoverordnung bis auf weiteres ausgesetzt.
Streit um Rückstandsgrenzwerte im Ökolandbau
Die Kommission forderte für ökologisch produzierte Ware Rückstandsgrenzwerte auf Babynahrungsniveau und damit einhergehend ein Weggehen von der Prozesskontrolle hin zur Produktkontrolle. Parlament und Rat haben bei den gestrigen Verhandlungen die Kommission aufgefordert, endlich von ihrer Forderung nach einem Grenzwert für Pflanzenschutzmittel Abstand zu nehmen, denn beide Institutionen akzeptieren nicht die Umkehr der Beweislast beim Vorhandensein von Pestiziden.
Hintergrund zur Öko-Verordnung
Die neue Verordnung über ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen wurde im März 2014 von der Europäischen Kommission vorgestellt. Nach langen Verhandlungen im Europäischen Parlament, wo über 1.400 Änderungsanträge der einzelnen Europaabgeordneten zu dem Dossier behandelt werden mussten, folgten im Anschluss an die Abstimmung über den Bericht im Agrarausschuss im Oktober 2015 die Trilogverhandlungen mit dem Rat der Europäischen Union sowie der Europäischen Kommission. Eine Einigung wurde bis Ende 2016 angestrebt, welche nun aber nicht zustande kam.
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