Der Agrarausschuss des Parlaments hat zudem in seinem Milchbericht die Obergrenze für das Angebot einzelner Erzeugergemeinschaften angehoben. Die Kommission will die höchst zulässige Milchmenge eines solchen Zusammenschlusses auf 33 Prozent der Produktion eines EU-Mitgliedslandes beschränken, um den Wettbewerb nicht zu gefährden.
Das Parlament lässt nun bis zu 40 Prozent zu (beziehungsweise einen Anteil von maximal 3,5 Prozent an der gesamten EU-Produktion). Die Macht der Milchlieferanten soll über diese Erzeugergemeinschaften gestärkt werden.
Darüber hinaus sollten die Molkereien ihre Verarbeitungsmengen und Auszahlungspreise an eine zentrale Stelle melden, um die Markttransparenz zu erhöhen. Damit der Geschäftsverlauf einzelner Molkereien nicht zu durchsichtig wird, soll dies mit einer zeitlichen Verzögerung geschehen.
Außerdem schlägt der Ausschuss ein verstärktes Marktmonitoring vor, um auf Ungleichgewichte zwischen Angebot und Nachfrage frühzeitig reagieren zu können.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.