Kommissar Ciolos begrüßte die Empfehlungen der Gruppe, die nun in die Verhandlungen über die GAP-Reform einfließen sollen. Breite Einigkeit herrschte innerhalb der Gruppe darüber, dass es auch nach 2015 (wenn das aktuelle Regelwerk ausläuft) ein Regime für die Auspflanzung von Rebsorten geben soll. Dieses soll für alle Kategorien von Wein (mit geschützter geografischer Angabe oder Ursprungsbezeichnung sowie Weine ohne solche Herkunftsangabe) gelten.
Das System soll allerdings "dynamische Elemente" enthalten, die eine ausgeglichene Entwicklung des europäischen Weinsektors ermöglichen. Die High Level Group diskutierte verschiedene Möglichkeiten einer solchen Regelung für Neuauspflanzungen. Vorgeschlagen wird, dass die Umsetzung auf Ebene der Mitgliedstaaten erfolgt, wobei die Genehmigungen für Auspflanzungen für einen Zeitraum von drei Jahren gelten und nicht übertragbar sein sollen.
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