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Politik EU

EU: Regulierung bei Weinpflanzrechten soll bleiben

am Dienstag, 18.12.2012 - 08:48 (Jetzt kommentieren)

Brüssel - Im April war sie eingerichtet worden, die EU-Expertengruppe für Wein. Vergangenen Freitag hat sie ihre Arbeit abgeschlossen und Empfehlungen für die Zukunft der Auspflanzrechte gegeben.

Demnach soll das System der Pflanzrechte über das Jahr 2015 hinaus verlängert werden. Für weitere sechs Jahre wollen die in der Gruppe vertretenen Branchenmitglieder sowie Weinexperten aus den Mitgliedstaaten und der EU-Kommission die Mengenregulierung fortsetzen.
 
Allerdings dürfen die Pflanzrechte um jährlich 1,5 bis zwei Prozent erhöht werden, um steigende Absatzmöglichkeiten auf dem Weltmarkt bedienen zu können. Die EU-Länder sollen die kostenlosen und nicht übertragbaren Genehmigungen an die Weinerzeuger verteilen.

Empfehlungen fließen in GAP-Reform ein

Kommissar Ciolos begrüßte die Empfehlungen der Gruppe, die nun in die Verhandlungen über die GAP-Reform einfließen sollen. Breite Einigkeit herrschte innerhalb der Gruppe darüber, dass es auch nach 2015 (wenn das aktuelle Regelwerk ausläuft) ein Regime für die Auspflanzung von Rebsorten geben soll. Dieses soll für alle Kategorien von Wein (mit geschützter geografischer Angabe oder Ursprungsbezeichnung sowie Weine ohne solche Herkunftsangabe) gelten.
 
Das System soll allerdings "dynamische Elemente" enthalten, die eine ausgeglichene Entwicklung des europäischen Weinsektors ermöglichen. Die High Level Group diskutierte verschiedene Möglichkeiten einer solchen Regelung für Neuauspflanzungen. Vorgeschlagen wird, dass die Umsetzung auf Ebene der Mitgliedstaaten erfolgt, wobei die Genehmigungen für Auspflanzungen für einen Zeitraum von drei Jahren gelten und nicht übertragbar sein sollen.

Sicherheitsmechanismus soll Flächenzuwachs begrenzen

Begleitend dazu wird von der Expertengruppe ein Sicherheitsmechanismus vorgeschlagen: Die EU-Länder können jährlich einen Prozentsatz an neuen Auspflanzgenehmigungen festlegen, um den Flächenzuwachs zu begrenzen. Die Mitgliedsländer sollen aber die Möglichkeit haben, einen geringeren Prozentsatz (für das Land, eine Region oder eine Weinkategorie) zu fixieren. Die Kriterien dafür müssen allerdings objektiv überprüfbar sein und dürfen keinen diskriminierenden Charakter haben. Das neue System soll sechs Jahre lang gelten und die Möglichkeit einer Zwischenüberprüfung vorsehen.

Copa-Cogeca gegen Liberalisierung

Die EU-Bauern- und Genossenschaftsverbände COPA-COGECA sprachen sich bei diesem Treffen in Brüssel abermals für die Beibehaltung eines Regelungsrahmens für alle Mitgliedstaaten und Weinarten aus. Die Pflanzrechte hätten im Hinblick auf den Erhalt der hohen Qualität und der großen Vielfalt europäischer Weine sowie für die Sicherung von Arbeitsplätzen gut funktioniert und seien ein "zentraler Faktor für die Wirtschaft im ländlichen Raum", so COPA-COGECA-Generalsekretär Pekka Pesonen.
 
Er wies darauf hin, dass die Betriebe des europäischen Weinsektors in diesem Jahr eine schlechte Ernte eingefahren haben und gegenüber 2011 rund neun Prozent des Produktionswertes verlieren werden. "Eine Liberalisierung der Auspflanzungen würde das Gleichgewicht des Sektors noch stärker gefährden", stellte Pesonen fest.

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