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Politik EU

EU: Schärfere Pflichten für Futtermittelbetriebe

am Montag, 17.09.2012 - 12:15 (Jetzt kommentieren)

Berlin - Seit dem 16. September 2012 gilt die neue EU-Verordnung 225/2012 zur Verarbeitung von Futterfetten. Futtermittelbetriebe sind künftig verpflichtet den Erwerb aller Fette zu dokumentieren.

Futtermittelhersteller dürfen seit dem 16. September 2012 nur noch rohe pflanzliche Öle verarbeiten oder Futterfette mischen, wenn sie dafür eine EU-Zulassung haben. Das sieht die EU-Verordnung 225/2012 vor, die an diesem Tag in Kraft trat. Deutschland hat die europäische Regelung um eine nationale Zulassungspflicht für Unternehmen ergänzt, die mit Futterfetten handeln. Sie sind künftig verpflichtet, den Erwerb aller Fette zu dokumentieren, sowohl Futterfette als auch Fette, die nicht für den Futtermittelbereich bestimmt sind. Darüber hinaus sieht die EU-Verordnung eine klare Trennung der Produktionsströme vor: Unternehmen müssen die Produktion von Fetten für Futtermittel künftig grundsätzlich von der Produktion von Fetten für die technische Industrie trennen.
 

EU-Verordnung mit Hochdruck auf Weg gebracht

Die neuen Regelungen sind Bestandteil des "Dioxin-Aktionsplans", den Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner als Konsequenz aus dem Dioxin-Skandal Anfang 2011 vorgelegt hatte. Die neue EU-Verordnung wurde mit Hochdruck auf den Weg gebracht - üblicherweise vergehen zwischen dem Einbringen eines Verordnungsentwurfs und dem Inkrafttreten mehrere Jahre. Auf Aigners Initiative kommen die Maßnahmen nun nicht nur in Deutschland, sondern EU-weit zur Anwendung. Mit Inkrafttreten der aktuellen Vorschriften sind alle wesentlichen Punkte des Dioxin-Aktionsplans umgesetzt.
 
Neben der Produktion werden auch die Anforderungen an die Beförderung und die Lagerung von Futterfetten verschärft. Behälter, die für Futterfette vorgesehen sind, dürfen grundsätzlich nicht zur Lagerung oder Beförderung von Fetten für die technische Industrie verwendet werden. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Behälter oder Stoffe irrtümlich verwechselt beziehungsweise vermischt werden.
 

Verschärfte Untersuchungspflichten für Futterfette

Die EU-Verordnung sieht außerdem verschärfte Untersuchungspflichten für Futterfette auf Dioxine und PCB vor. So müssen Futtermittelunternehmer, die Futterfette oder Futteröle sowie daraus hergestellte Erzeugnisse in den Verkehr bringen, ihre Produkte in festgelegten regelmäßigen Abständen auf Dioxine und PCB untersuchen lassen. Rohe pflanzliche Öle und daraus hergestellte Futtermittel müssen ausnahmslos untersucht werden. Eine solche Untersuchungspflicht zu 100 Prozent gilt auch für Fettmischbetriebe. Diese Betriebe müssen entweder die bei ihnen eingehenden Fetterzeugnisse vollständig untersuchen lassen oder die von ihnen daraus hergestellten Produkte.
 
Die verschärften Zulassungspflichten für Futtermittelbetriebe und vor allem die verpflichtenden Untersuchungen auf Dioxine erhöhen die Sicherheit von Futtermitteln und Lebensmitteln und damit auch den Schutz der Verbraucherinnen und Verbrauchern. Auf Initiative der Bundesregierung gelten sie nicht nur in Deutschland, sondern EU-weit, was nicht zuletzt vor dem Hintergrund des internationalen Handels mit Futtermitteln und Lebensmitteln erforderlich ist.

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