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Ernährung und Gesundheit

EU schützt immer mehr regionale Spezialitäten

am Donnerstag, 28.08.2014 - 14:31 (Jetzt kommentieren)

Brüssel - Die Zahl der EU-geschützten regionalen Spezialitäten ist mittlerweile auf mehr als 1.200 angewachsen.

Wie die Europäische Kommission vergangene Woche mitteilte, sind die beiden jüngsten Neuzugänge ein italienischer Nougat und ein spanischer Schinken. Die Eintragung der beiden Produkte als geschützte geographische Angabe (g.g.A.) tritt in den kommenden Wochen in Kraft.
 
Die Bezeichnung "Torrone di Bagnara" ist künftig Nougaterzeugnissen der Gemeinde Bagnara Calabra in der italienischen Provinz Reggio Calabria vorbehalten. Die Süßigkeit, deren Wurzeln in die Mitte des 19. Jahrhunderts zurückreichen, wird durch Kochen und Weiterverarbeitung von Honig, Zucker und gerösteten ungeschälten Mandeln sowie Zimt- und Gewürznelkenpulver hergestellt und ist mit granuliertem Zucker oder ungesüßtem Kakao überzogen.
 
Der "Jamón de Serón" wiederum ist ein luftgetrockneter Schinken, der aus den Keulen von Sauen und kastrierten Ebern der Rassen Duroc, Large White, Landrace, Blanco Belga, Pietrain und Chato Murciano oder einer Kreuzung aus diesen gewonnen wird. Die Herstellung darf ausschließlich auf der Gemarkung der Gemeinde Serón im Südosten Spaniens erfolgen. Serón gehört zum Einzugsraum des Flusses Almanzora, der als trockenstes Flusseinzugsgebiet des gesamten europäischen Kontinents gilt. Der traditionelle Schinken ist groß, fettreich und reift in Abhängigkeit vom Gewicht mehr als 16 beziehungsweise 20 Monate. Er zeichnet sich durch einen süßlichen Geschmack und einen geringen Salzgehalt sowie ein intensives Aroma aus.

Deutschland holt auf

Mittelmeerstaaten wie Italien und Spanien, aber auch Frankreich gehören traditionell zu den stärksten Nutzern des EU-Systems der Herkunftsangaben. Deutschland holte in den vergangenen Jahren jedoch auf. Die Anzahl deutscher Produkte, die entweder bereits geschützt sind oder für deren Eintragung ein Antrag gestellt wurde, belief sich zuletzt auf 96 - und zwar ohne die Ende 2013 gestrichenen Eintragungen für natürliche Mineral- und Quellwässer, die in der Bundesrepublik besonders zahlreich ausfielen.
 
Noch im Jahr 2010 verfügten deutsche Produkte einschließlich der Wässer über lediglich 80 Eintragungen. Hinzugekommen sind seit damals beispielsweise Schwäbische Maultaschen, Rheinisches Zuckerrübenkraut, Westfälischer Knochenschinken, Holsteiner Tilsiter, Elbe-Saale-Hopfen oder Bayerische Brezen.

Schutz in Drittstaaten

Für die Europäische Kommission ist es bei Freihandelsgesprächen immer wieder ein zentrales Anliegen, diesen Schutz vor Imitationen auch in Drittländern durchzusetzen. Dabei muss sie Kompromisse eingehen, wie zuletzt bei den Verhandlungen über ein umfassendes Freihandels- und Investitionsabkommen mit Kanada. Danach erkennt Ottawa das europäische System von g.g.A. und geschützten Ursprungsbezeichnungen (g.U.) grundsätzlich an. Gleichzeitig jedoch dürfen konkurrierende Marken beziehungsweise generische Begriffe, die in Kanada etabliert sind, in englischer und französischer Sprache teilweise weiterverwendet werden, so beispielsweise "Black Forest Ham" als Konkurrenzprodukt zur g.g.A. "Schwarzwälder Schinken".

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