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Politik EU

EU stärkt Rechte von Saisonarbeitern

am Freitag, 07.02.2014 - 06:22 (Jetzt kommentieren)

Brüssel - Die Europäische Kommission hat vor kurzem einen Vorschlag für eine Richtlinie zur saisonalen Beschäftigung präsentiert.

Mit der Richtlinie soll ein gemeinsames Verfahren für die Einreise und den Aufenthalt von Saisonarbeitern aus Drittländern eingerichtet werden. Ein weiterer Zweck der Richtlinie besteht darin, die Rechte von Saisonarbeitern festzuschreiben.
 
"Die Arbeitgeber in der EU sind zunehmend auf die Mithilfe von Menschen aus Nicht-EU-Ländern angewiesen, die in der Landwirtschaft, im Gartenbau und im Fremdenverkehrsgewerbe saisonale Tätigkeiten verrichten, da immer weniger Arbeitnehmer aus der EU für derartige Arbeiten zur Verfügung stehen. Wir müssen den Saisonarbeitern, die sich häufig in einer prekären Situation befinden, bessere Bedingungen und einen sicheren rechtlichen Status bieten, um sie vor Ausbeutung zu schützen. Genau dies tut die Richtlinie, und ich bin zuversichtlich, dass der heutige Vorschlag zu einer besseren Steuerung der saisonalen Migrationsströme beiträgt", so Innenkommissarin Cecilia Malmström.

Ausbeutung verhindern

Der Richtlinienvorschlag betrifft Drittstaatsangehörige, die in der EU einer saisonalen Beschäftigung nachgehen wollen. Voraussetzung für die Beschäftigung soll sein, dass zwischen dem Saisonarbeitnehmer aus dem Drittstaat und dem in der EU niedergelassenen Arbeitgeber direkt ein oder mehrere befristete Arbeitsverträge geschlossen werden. Der Richtlinienvorschlag sieht ein spezielles Verfahren für die Einreise und den Aufenthalt von Saisonarbeitern aus Drittstaaten vor und legt deren Rechte fest; gleichzeitig werden Anreize geschaffen, um zu verhindern, dass aus einem befristeten Aufenthalt ein Daueraufenthalt wird.

Die Kernpunkte des Vorschlags sind:

  • ein vereinfachtes Verfahren für die Zulassung von Saisonarbeitnehmern aus Drittstaaten auf der Grundlage gemeinsamer Definitionen und Kriterien wie etwa das Vorhandensein eines Arbeitsvertrags oder eines verbindlichen Beschäftigungsangebots, in dem ein bestimmtes Entgelt festgelegt ist

 

  • die Festlegung einer für die gesamte EU einheitlichen Höchstdauer für Saisonarbeit (sechs Monate pro Kalenderjahr)
  • die Möglichkeit einer Mehrfach-Erlaubnis für Saisonarbeiter für maximal drei Jahre oder eines vereinfachten Wiedereinreiseverfahrens in aufeinanderfolgenden Saisons
  • Regelung der Arbeitsbedingungen für Saisonarbeiter
  • Gleichstellung von Saisonarbeitern mit inländischen Arbeitnehmern in Bezug auf bestimmte Rechte (Vereinigungsfreiheit sowie Recht auf Mitgliedschaft in einer Arbeitnehmerorganisation, Empfang von Sozialleistungen, Erwerb einkommensabhängiger gesetzlicher Rentenansprüche, Zugang zu Waren und Dienstleistungen usw.)
  • Fortbestand der Möglichkeit einer Arbeitsmarktprüfung durch die EU-Mitgliedstaaten und der Festlegung von Saisonarbeiterquoten: der Vorschlag schafft keinen Anspruch auf Bewilligung der Saisonarbeit.

Hintergrund:

Der Vorschlag ist Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets, das im Strategischen Plan zur legalen Zuwanderung aus dem Jahr 2005 enthalten ist und das in dem vom Europäischen Rat im Dezember 2009 angenommenen Stockholmer Programm aufgegriffen wird. In der Europäischen Union herrscht ein struktureller Bedarf an Saisonarbeitnehmern, da Arbeitskräfte in diesem Bereich immer schwerer zu bekommen sind. Eine gut organisierte legale Zuwanderung wird daher eine wichtige Rolle bei der Beseitigung von Arbeitskräftemangel und der Reaktion auf die demographische Entwicklung in der EU spielen.

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