Der ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und die Tiergesundheit stimmte einem entsprechenden Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zu. Demnach müssen alle Erzeugnisse aus den am stärksten vom Reaktorunglück im japanischen Atomkraftwerk
Fukushima betroffenen zwölf Präfekturen vor ihrer Ausfuhr in Japan auf eine mögliche Verstrahlung getestet werden. Die dortigen Behörden müssen sie dann mit einer offiziellen Erklärung versehen, dass sie die EU-Höchstwerte für
Cäsium und radioaktives Jod nicht überschreiten. In der EU sollen zudem rund 10 Prozent der Importe erneut getestet werden.
Wie die Europäische Kommission laut Dow Jones News mitteilte, müssen Importeure die Einfuhren von Lebens- und Futtermitteln zwei Tage vor ihrer Ankunft in der EU anmelden. Erzeugnisse, die vor dem 11. März geerntet oder verarbeitet wurden, sind von der Regelung nicht betroffen. Sie müssen aber eindeutig als solche ausgewiesen werden. Die Lebens- und Futtermitteleinfuhren der EU aus Japan sind der Kommission zufolge allerdings sehr gering. Dabei handelt es sich vor allem um Fischereiprodukte und Weichtiere. Die Importe von Gemüse und Obst aus Japan in die EU beliefen sich im vergangenen Jahr den Angaben zufolge auf lediglich 9.000 Tonnen.
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