
Das kündigte EU-Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso am Dienstag in Straßburg an. "Ich möchte aber betonen, dass es sich hierbei nur um eine vorbeugende Maßnahme handelt", sagte Barroso laut dpa vor dem Europaparlament. Ziel sei es, einheitliche Standards für alle EU-Lebensmittelimporte zu schaffen. Die strengeren Grenzwerte sollen vorübergehend gelten, bis wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass sie nicht mehr notwendig sind. Am kommenden Freitag will die Kommission beim Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit einen entsprechenden Vorschlag präsentieren. So sollen beispielsweise für Cäsium-134 und Cäsium-137 statt bisher 1.250 Becquerel pro Kilogramm nur noch 500 Becquerel zugelassen werden.
Bisherige Verordnung stammte noch aus Tschernobyl-Zeiten
Ende März hatte die Kommission erstmals schärfere Regeln für Lebensmittel aus Japan beschlossen. Die entsprechende Durchführungsverordnung 297/2011 regelt unter anderem Höchstwerte an Radioaktivität im Falle eines nuklearen Unfalls und bezieht sich dabei auch auf eine - nach dem Reaktorunglück in Tschernobyl - erlassene Verordnung (Euratom-Richtlinie) aus dem Jahr 1987. Experten hatten daraufhin kritisiert, dass die in dieser Verordnung angegebenen EU-Grenzwerte deutlich höher seien als jene in Japan und dass Werte für Plutonium gar nicht enthalten seien.
Entscheidung fällt am Freitag
Am Freitag will die Kommission nun einen entsprechenden Änderungsantrag beim Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit einreichen. In diesem wichtigen Gremium sitzen Vertreter der 27 EU-Mitgliedstaaten. Schon in der kommenden Woche könnten die schärferen Grenzwerte dann in Kraft treten.
"Endlich ist die Kommission zur Vernunft gekommen und senkt die EU-Grenzwerte für Lebensmittel aus Japan. Es war nicht einleuchtend, dass die europäischen Verbraucher höhere Schwellenwerte akzeptieren müssen als in Japan selbst ", zeigt sich Richard Seeber, umweltpolitischer Sprecher der EVP-Gesamtfraktion im EU-Parlament, erfreut. Er hatte einen Einspruch gegen die Durchführungsverordnung eingebracht. "Die unterschiedlichen Grenzwerte haben bei den Konsumenten zu Recht für Unsicherheit gesorgt. Eine Herabsetzung dieser Werte ist längst überfällig ", so Seeber.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.